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Problem mit Ex-Vermieter

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,
mein Freund und ich sind letzten Sonntag aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Wir sind Montag und Dienstag extra noch einmal hingefahren um alles zu putzen, obwohl in unserer Kündigung stand die Wohnung solle "besenrein" übergeben werden.
Als wir am Mittwoch zur Abnahme kamen, hat uns unser alter VM unterstellt, dass wir die Fensterbank im Schlafzimmer kaputt gemacht hätten. Dort ist eine Kerbe drin, von der aus sich ein Riss nach hinten gebildet hat. Er meinte er müsse jetzt die Fensterbank austauschen und das solle dann die Haftpflicht unserer Eltern bezahlen. Ist dies nicht auch eine reine Schönheitsreparatur, die nicht notwendig wäre, da das Mietobjekt dadurch keines wegs beeinträchtigt wird? Ganz davon abgesehen, dass der VM in der Kündigung "Eigenbedarf" angemeldet hat und die Wohnung eh nicht mehr vermieten möchte. Meine Eltern, die beim Einzug dabei waren, können bezeugen, dass die Fensterbank schon damals kaputt war. Der VM hingegen behauptet das Gegenteil. Allerdings hat er bei unserem Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt, sowie jetzt auch kein Abnahmeprotokoll.
Des weiteren hat er sich darüber beschwert, dass die Wohnung dreckig sei, weil noch ein paar Krümel in den Ecken lagen und noch drei Spinnweben an der Decke. Er hat gesagt, entweder sollen wir das Ganze putzen oder er würde eine Reinigungsfirma beauftragen, die von unserer Kaution bezahlt werden soll. Ich finde allerdings, wir haben die Wohnung mehr als besenrein hinterlassen, ausserdem waren die Verfärbungen in den Fugen der Dusche und des Bades schon bei unserem Einzug vorhanden.
Weiterhin hat er sich über den Zustand des Backofens am Herd beschwert, obwohl ich ihn extra noch mit einem Fettlöser gereinigt habe. Des weiteren war im Mietvertrag festgelegt, dass der Herd nicht zur Mietsache gehört, d.h., wenn er kaputt gegangen wäre, hätten mein Freund und ich selbst zusehen können, wie wir einen Ersatz bekommen.
Wer kann mir bei diesen Problemen helfen??? Es ist wirklich sehr dringend! Ich habe den Verdacht, dass unser Ex-VM die Kaution für sich behalten möchte, da wir kein besonders gutes Verhältnis hatten.
Danke schon im Vorraus!
Janine
Stichwörter: problem + exvermieter

1 Kommentar zu „Problem mit Ex-Vermieter”

 Ghostraider Experte!

Da bei Einzug kein Übergabeprotokoll ausgefertigt wurde ist es nun schwer dem Vermieter zu beweisen das man die Fensterbank nicht beschädigt hat.(Familienangehörige wirken vor Gericht als befangen und sind so als Zeuge nicht gut.)
Da es eine Beschädigung der Mietsache ist und Fensterbänke nicht unter die Schönheitsreparaturklausel fallen, kann der Vermieter diese ohne das der Mieter eine Frist zur Schadensbehebung gegeben werden muss die Fensterbank von einer Fachfirma zu Lasten des Mieters auswechseln lassen.
Wenn die Eltern die Wohnung angemietet haben können Sie dieses über die wahrscheinlich bestehende Haftpflicht Versicherung regulieren lassen. (Oder der Mieter hat eine eigene Haftpflicht Versicherung, dann diese anschreiben.)
Auch wenn der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat hat er ein Recht sein Wohneigentum unbeschadet zurück zufordern und zu bekommen.

Jetzt das Putzen. <!-- s :P --><!-- s :P -->

Wenn im Mietvertrag besenrein steht heißt es auch besenrein und nicht Spiegelblank.
Bei besenrein reicht es das nur aber auch nur[/b:d02bd] mit dem Besen die Wohnung durchgefegt wurde[/b:d02bd] ohne Wasser ohne Lappen ohne alles.[/u:d02bd]
Selbst das Fensterputzen steht nicht auf dem Saubermachungsplan.
Das soll mal der Vermieter selbst durchführen.
Also damit er Ruhe gibt nochmal kurz mit dem Besen die Spinnweben wegfegen und wenn sonst nichts mehr in der Wohnung ist Schlüssel übergeben. Vorher sicherheitshalber so gut wie möglich nochmals alles fotografieren damit der Vermieter nicht nochmal mit irgendwelchen Schadensmeldungen ankommen kann. Oder versuchen ein Schreiben zu bekommen wo drin steht das die Mietsache im ordentlichem Zustand ohne Schäden übergeben wurde.
Selbst anfertigen und unterschreiben lassen.
Sollte er irgendwelche Gelder von der Kaution für Reinigungsarbeiten einbehalten haben können diese eingeklagt werden.
Hierfür einen Rechtsanwalt einschalten.

Gruß
ghost

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