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Ghostraider
Da bei Einzug kein Übergabeprotokoll ausgefertigt wurde ist es nun schwer dem Vermieter zu beweisen das man die Fensterbank nicht beschädigt hat.(Familienangehörige wirken vor Gericht als befangen und sind so als Zeuge nicht gut.)
Da es eine Beschädigung der Mietsache ist und Fensterbänke nicht unter die Schönheitsreparaturklausel fallen, kann der Vermieter diese ohne das der Mieter eine Frist zur Schadensbehebung gegeben werden muss die Fensterbank von einer Fachfirma zu Lasten des Mieters auswechseln lassen.
Wenn die Eltern die Wohnung angemietet haben können Sie dieses über die wahrscheinlich bestehende Haftpflicht Versicherung regulieren lassen. (Oder der Mieter hat eine eigene Haftpflicht Versicherung, dann diese anschreiben.)
Auch wenn der Vermieter Eigenbedarf angemeldet hat hat er ein Recht sein Wohneigentum unbeschadet zurück zufordern und zu bekommen.
Jetzt das Putzen. <!-- s
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Wenn im Mietvertrag besenrein steht heißt es auch besenrein und nicht Spiegelblank.
Bei besenrein reicht es das nur aber auch nur[/b:d02bd] mit dem Besen die Wohnung durchgefegt wurde[/b:d02bd] ohne Wasser ohne Lappen ohne alles.[/u:d02bd]
Selbst das Fensterputzen steht nicht auf dem Saubermachungsplan.
Das soll mal der Vermieter selbst durchführen.
Also damit er Ruhe gibt nochmal kurz mit dem Besen die Spinnweben wegfegen und wenn sonst nichts mehr in der Wohnung ist Schlüssel übergeben. Vorher sicherheitshalber so gut wie möglich nochmals alles fotografieren damit der Vermieter nicht nochmal mit irgendwelchen Schadensmeldungen ankommen kann. Oder versuchen ein Schreiben zu bekommen wo drin steht das die Mietsache im ordentlichem Zustand ohne Schäden übergeben wurde.
Selbst anfertigen und unterschreiben lassen.
Sollte er irgendwelche Gelder von der Kaution für Reinigungsarbeiten einbehalten haben können diese eingeklagt werden.
Hierfür einen Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
ghost
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