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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich wohne seit 1.1.2004 in einer Maisonettewohnung. Im Mietvertrag sind 92 qm angegeben. Bei Nachmessen vor drei Tagen fand ich heraus das es tatsächlich aber nur 84 qm sind, da wohl im Dachgeschoss die Schrägen nicht richtig vermessen wurden. Darüber hinaus sagte mir gestern der Verwalter dass das ausgebaute Dachgeschoss bissher überhaupt nicht behördlich genehmigt wurde. Kann man es dann überhaupt zur Wohnfläche dazu zählen? Wenn nicht würden wohl 17 qm wegfallen, so dass es effektiv nur noch 67 qm Wohnfläche darstellen würden was ja ein erheblichen nachteil darstellen würde.
Oder ist der Vertrag dann sowieso überhaupt nichtig?

0 Kommentare zu „In angemieteter Maisonettewhg. Dachgeschoss nicht genehmigt”

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