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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forum Leser,

unsere Hausverwaltung hat per Brief für den 15.10.07 einen Besichtigungstermin für unsere Mietwohnung angekündigt. Der Verwalter wurde erst vor kurzer Zeit beauftragt, vorher hatte sich der Vermieter um alles selbst gekümmert. Meine Frage an Euch, darf die Hausverwaltung auch ohne Vollmacht bzw. Vermieter eine Besichtigung durchführen ?

Wir wohnen seit 9 Jahren in dieser Wohnung und bis heute gab es keine einzige Mieterhöhung. Als Grund gibt der Verwalter im Schreiben die „Neueinstufung“ der Wohnung an.

Wir haben beim Einzug verschiedene Dinge nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter in die Wohnung eingebracht, z.b. 75 m² hochwertiges Laminat, Duschkabine statt Vorhang, sehr teurer Durchlauferhitzer und eine Spezialtapete aus Glasfaser für Allergiker. Dies alles wurde schriftlich mit dem Vermieter vereinbart.

Da jetzt praktisch der Verwalter das sagen hat, befürchten wir, dass uns evtl. unsere Eigenleistung zum Nachteil gemacht werden kann. Das Haus ist von Baujahr 1954, es wurde 1998 bis auf die Grundmauern abgerissen und wieder aufgebaut. Daher versucht wohl der Verwalter das Haus als Neubau einzustufen.

Gegen eine Mieterhöhung ist nach 9 Jahren nichts einzuwenden, aber das die Wohnung jetzt als Prunkvilla eingestuft werden soll, gefällt uns gar nicht.

Wie können wir uns am besten verhalten, vielleicht erst das Ergebnis der Besichtigung / Mieterhöhung abwarten ?

Vielen Dank für alle Antworten

Anke F.

1 Kommentar zu „Besichtigung durch Hausverwalter und Mieterhöhung - Hilfe ?”

Ghostraider Experte!

Der Verwalter muss sich erst einmal mit einem Schreiben des Vermieters ausweisen danach müssen Sie die Besichtigung zulassen.( Aber keinen Schränke öffnen.)
Die Mieterhöhung würde ich erst einmal abwarten.
Anschließend würde ich die Mieterhöhung und alles was von der Verwaltung kommt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Gruß
Ghost

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