gefragt von administrator am 30.11.1999

Heizungsablese bei WG Auszug

Hallo zusammen,

ich ziehe demnaechst aus meiner WG aus und wuerde gerne wissen wie das mit dem Ablesen der Heizung funktioniert.

Muessen wir das in der WG machen lassen und wenn nicht, kann meine Mitbewohnerin, die ja laenger in der WG bleibt, mich heranziehen, sollte es zu Nachzahlungen kommen?
Wir haben diese Roehrchen direkt an den Heizkoerpern.

Ich hab mir auch schon ueberlegt, ob ich mich nicht beim Mieterbund anmelde. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob sich das rentiert?

Wuerde mich freuen, wenn mir jemand Hilfe/Rat geben kann.

Maria
Stichwörter: auszug + heizungsablese + wg

Antworten

antwort von Susanne am
Kommt drauf an, wie der Mietvertrag aussieht:
Gibt es einen Mietvertrag wo beide als Hauptmieter drinstehen?
Bist Du Untermieter Deiner Mitbewohnerin?

antwort von Maria84 am
Wir beide stehen als Hauptmieter im Mietvertrag.

antwort von Susanne am
1. Du haftest gesamtschuldnerisch für alle Kosten, bis der Mietvertrag beendet ist. Ist Deine Mitbewohnerin also zahlungsunfähig, mußt Du ihre Kosten auch übernehmen.
2. Der Mietvertrag kann nur beendet werden, wenn beide Mieter zusammen kündigen, es bedarf beider Unterschriften auf der Kündigung. Das ist unabhängig davon, ob einer früher auszieht oder bis zum Ende des Vertrags bleibt. Wird ein Mieter mit Einverständnis des Anderen vom Vermieter aus dem Mietvertrag entlassen, dann muss ein schriftlicher Auflösungsvertrag gemacht werden.
3. Inwiefern also bei Vertragsende, d.h. Ende der Kündigungsfrist (unabhängig vom Auszug) eine Zwischenablesung der Verbrauchserfassungsgeräte der Heizungen vorgenommen werden soll, muss mit dem Vermieter geklärt werden.

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