hat diese Frage am gestellt
Ghostraider
Meiner Ansicht nach ist es so das Einrichtungen die der Vermieter installiert hat auch von diesem gewartet werden müssen.
Diese Kosten kann er über Nebenkosten abrechnen.
Anderseits ist es auch so, das wenn der Vermieter TV Empfang zur Verfügung stellt er auch für einen einwandfreien und störungsfreien Empfang verpflichtet ist. Sollten Störungen vom Sender kommen hat er nichts mit am Hut.
Gruß
Ghost
vemi
Hallo,
sehe etwas anders. Da der Kabelanschluss wohl vor den Arbeiten durch Kabel Deutschland einwandfrei funktionierte, kann der Vermieter hier nicht schuldhaft sein. Wenn Kabel Deutschland Arbeiten an diesen Anlagen vornimmt, muss sie auch die bisherige Qualität sicherstellen. Da du und nicht der Vermieter Vertragspartner war, so ist meine Meinung nach die Rechnung durch dich zu begleichen und du musst dich mit Kabel Deutschland auseinander setzen.
Gruß Vemi
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