gefragt von administrator am 30.11.1999

Umlagefähige Nebenkosten

Hallo,

folgende Aufgliederung der Nebenkosten hatt mir mein Vermieter zugesendet. Ist das so korrekt?

[list:9c566]-Heizung /Wasser
-Müllgebühren
-Müllgebühren Wohnfläche
-Allgemeinstrom
-Hausmeister
-Kabelfernsehen
-Gebäudeversicherung
-Haftpflichtversicherung
-Aufzug
-Wartungen
-Sonstige Aufwendungen
-Hausverwaltung
-Gebühren /sonst
[/list:u:9c566]
Ich denke allein die Kosten für die Hausverwaltung sind nicht zulässig, oder?
Besten Dank.

Gruß

N.
Stichwörter: nebenkosten + umlagefähige

Antworten

antwort von administrator am
http://www.mietrecht-forum.com/topic,61 ... swart.html

Schau mal unter dem oben angebenen Link.

Gruß
Ina

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