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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne seit 6 Jahren in einer 8 Jahre alten Wohnung. Im WZ sowie SZ ist ein (billiger) Teppichboden verlegt. Der Teppichboden im WZ ist an einigen Stellen ziemlich abgenutzt - durch ganz normale Nutzung. Der TB im SZ ist in noch gutem Zustand. Der TB ist mitvermietet.

Schon länger hatte ich die VM darauf angesprochen. Nun hat mir die VM mitgeteilt, dass demnächst in beiden Zimmern Laminat verlegt wird. Wortwörtlich "einen teueren und einen der besten Laminatböden in der Farbe Kirsche". Dass die Fensterrahmen weiss und die Türen Buche sind, will ich mal ausser acht lassen.

Die Info über den neuen Boden bekam ich ziemlich beiläufig 3-4 Wochen vorher, und nur auf Nachfragen bekam ich den genauen Termin, was für ein Laminat, etc. Aber dies will ich jetzt nicht allzu eng sehen. Von einer Mieterhöhung ist bisher aber nicht dir Rede.

So, nun zu meinen eigentlichen (Vorab-)Fragen:

- Handelt es sich hier um eine Schönheitsreparatur, Modernisierung, oder um was?
- Im INet habe ich verschiedene Hinweise gefunden, dass evtl. 11% der Kosten auf die Miete umgelegt werden können. 11% von was genau?
- Kann Sie einen teuren Laminat ohne mein Einverständnis verlegen lassen - unter dem Aspekt der evtl. 11%-igen Umlage?
- Ist die VM überhaupt berechtigt die Miete zu erhöhen?
- grad unter dem Aspekt, dass ich im Vorfeld nicht über eine evtl. Mieterhöhung informiert wurde.

Wie gesagt, will ich mich vorab schlau machen, denn wer weiss was kommt. Die Erfahrung zeigte bisher, dass die VM selbst nicht viel Ahnung hat was sie darf und was nicht, und die Wohnung nur als Geldanlage dient. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Im voraus schon besten Dank für evtl. sachdienliche Hinweise und Tipps.
Stichwörter: neuem + wg + fußboden + mieterhöhung

0 Kommentare zu „Mieterhöhung wg. neuem Fußboden?”

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