Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen

Ich wollte mal Eure Meinung zum Thema Rechte und Pflichten bei Kündigung hören.

Mein Freund und ich haben unsere Wohnung Fristgerecht zum 1.10.2007 gekündigt.
Den ersten Ärger den wir hatten, mußte wir schon vom Anwalt klären lassen. Die Vermieterin wollte , oft kurzfristig, Besichtigungstermine durchsetzen, ohne vernünftige Absprache. Als ich es dann gawagt habe, einen Termin abzusagen, wurde ich angeschrieen und zu tiefst beleidigt. Also schaltete ich einen Anwalt ein.

Das hat der Vermieterin aber wohl Anlass dazu gegeben, nach Möglichkeiten zu suchen, mir einen in den Kaffee zu tun.

Einmal im Jahr, muß in jeder Wohnung die Warmwasser Therme gewartet werden. Dieses geschiet in der Regel im November, und muß mit 37 € von den Mietern getragen werden. Dieses Jahr soll die Wartung aber schon im September stattfinden.
Muß ich die Wartung denn jetzt noch voll bezahlen, wenn ich doch zum Oktober ausziehe??

Dann zum Kautionssparbuch, und zu Renovierungskosten.

Eigentlich wird hier bei Einzug renoviert, und bei Auszug nicht. Unsere Wohnung ist in einem Mittelmäßigen Zustand. Wir haben von unserer 5 Zimmer Wohnung ein Zimmer und den Flur in hell grün gestrichen (Wischtechnik). Es handelt sich um Raufaser Tapete, die man auch wieder überstreichen könnte.(ich habe es ausprobiert, und es geht).
Kürzlich besichtigte eine junges Paar die Wohnung, die aber auch wirlich jede Ecke begutachtet haben. Die haben sogar Möbel weggerückt, um in die Ecken zu schauen. Die Beiden bemängelten den Zustand der Wohnung, und wurden sogar frech, als die Vermieterin meinte, dass die Wohnung so wie sie ist übergeben wird, und jeder sich es so schön machen solle, wie er es für richtig hällt.
Meine Befürchtung ist nun, dass dieses Paar die Vermieterin so aufgehetzt haben, dass sie von uns eine Renovierung wegen der nicht alltäglichen Farbe verlangt. Kann sie dass bzw.: kann sie Kaution deswegen behalten? Mitlerweile steht die Wohnung nicht mal mehr in der Zeitung, da sie so ja nicht zumutbar wäre. Ich weiß nur nicht, ob damit das Umzugschaos mit Kartons und so gemeint ist, oder der Zustand.
Ich habe die Renovierungsklausel die Im Mietvertrag steht vom Anwalt prüfen lassen, und er bestätigte mir, dass sie so unwirksam sei, und ich hier nichts machen muß, außer die Wohnung ordentlich zu verlassen.

Wie sieht bes mit Dübellöchern aus. Muß ich die zu spachteln?? Ich habe gelesen, dass ich das nicht machen soll, da ich sonst auch alles Andere machen muß.

Grüße Jane D.
Stichwörter: kündigung + pflichten + rechte

4 Kommentare zu „Rechte und Pflichten nach Kündigung”

Susanne Experte!

Hallo Zusammen

Ich wollte mal Eure Meinung zum Thema Rechte und Pflichten bei Kündigung hören.

Mein Freund und ich haben unsere Wohnung Fristgerecht zum 1.10.2007 gekündigt. also zum 30.09.[/color:23370]Den ersten Ärger den wir hatten, mußte wir schon vom Anwalt klären lassen. Die Vermieterin wollte , oft kurzfristig, Besichtigungstermine durchsetzen, ohne vernünftige Absprache. Als ich es dann gawagt habe, einen Termin abzusagen, wurde ich angeschrieen und zu tiefst beleidigt. Also schaltete ich einen Anwalt ein.

Das hat der Vermieterin aber wohl Anlass dazu gegeben, nach Möglichkeiten zu suchen, mir einen in den Kaffee zu tun.

Einmal im Jahr, muß in jeder Wohnung die Warmwasser Therme gewartet werden. Dieses geschiet in der Regel im November, und muß mit 37 € von den Mietern getragen werden. Dieses Jahr soll die Wartung aber schon im September stattfinden. [color=#FF0000:23370]Kommt auf die Formulierung im MV drauf an, jährlich bedeutet: ab Prüfung innerhalb der nächsten 12 Monate, nicht genau 12 Monate und nicht einmal im Kalenderjahr[/color:23370]Muß ich die Wartung denn jetzt noch voll bezahlen, wenn ich doch zum Oktober ausziehe??
[color=#FF0000:23370]Wer bestellt den Wartungsdienst? Grundsätzlich bezahlt der Besteller, solche Wartungsarbeiten sind i.d.R. in den Nebenkosten enthalten und von den NK aus 2007 bezahlst Du anteilig 10/12 der Kosten, die in 2007 auf diese Wohnung entfallen.[/color:23370]

Dann zum Kautionssparbuch, und zu Renovierungskosten.

Eigentlich wird hier bei Einzug renoviert, und bei Auszug nicht. Unsere Wohnung ist in einem Mittelmäßigen Zustand. Wir haben von unserer 5 Zimmer Wohnung ein Zimmer und den Flur in hell grün gestrichen (Wischtechnik). Es handelt sich um Raufaser Tapete, die man auch wieder überstreichen könnte.(ich habe es ausprobiert, und es geht).
Kürzlich besichtigte eine junges Paar die Wohnung, die aber auch wirlich jede Ecke begutachtet haben. Die haben sogar Möbel weggerückt, [color=#FF0000:23370]musst Du nicht gestatten [/color:23370]um in die Ecken zu schauen. Die Beiden bemängelten den Zustand der Wohnung, und wurden sogar frech, als die Vermieterin meinte, dass die Wohnung so wie sie ist übergeben wird, und jeder sich es so schön machen solle, wie er es für richtig hällt.
Meine Befürchtung ist nun, dass dieses Paar die Vermieterin so aufgehetzt haben, dass sie von uns eine Renovierung wegen der nicht alltäglichen Farbe verlangt. Kann sie dass bzw.: kann sie Kaution deswegen behalten? Mitlerweile steht die Wohnung nicht mal mehr in der Zeitung, da sie so ja nicht zumutbar wäre. Ich weiß nur nicht, ob damit das Umzugschaos mit Kartons und so gemeint ist, oder der Zustand.
Ich habe die Renovierungsklausel die Im Mietvertrag steht vom Anwalt prüfen lassen, und er bestätigte mir, dass sie so unwirksam sei, und ich hier nichts machen muß, außer die Wohnung ordentlich zu verlassen. [color=#FF0000:23370]Wo ist dann das Problem? Rechtssichere Auskunft durch Ra, was besseres gibts nicht![/color:23370]
Wie sieht bes mit Dübellöchern aus. Muß ich die zu spachteln?? Ich habe gelesen, dass ich das nicht machen soll, da ich sonst auch alles Andere machen muß. [color=#FF0000:23370]So? Und wo hast Du das gelesen?[/color:23370]
Grüße Jane D.[/quote:23370]

Jane D.

http://www.mietrecht-forum.com/topic,38979,-aerger-mit-noch-vermieter topic,38979,-aerger-mit-noch-vermieter.html <!-- l -->
Hier habe ich das gelesen mit den Dübellöchern.
Vierte Antwort von Ghostraider.

Man hat mir auch gesagt, dass ich zumindest die hälfte der Kaution sofort zurückverlangen kann, da eine Nebenkosten Nachzahlung nicht zu erwarten ist, da ich in den 6 Jahren die ich hier wohne, immer gut Geld zurück bekommen habe. Die Vermieterin ist anfang des Jahres trotzdem hingegangen, und hat die Nebenkosten erhöht, wegen der immer teureren Strom und Heizkosten.

Wenn ich das also jetzt richtig versteh, muß ich die Wartung des Geisers für das volgende Jahr bezahlen? Hört sich unlogisch an. Die Wartung wird eigenlich im Vorraus bezahlt. Als jetzt für das Jaht 2008.
Wir haben diese Reinigung kurz nach dem Eimzug zahlen müssen, und jetzt bei Auszug wieder???

Susanne Experte!

Schade, keine Antwort auf meine Fragen!

Wer bestellt den Wartungsdienst? Wenn der VM bestellt, werden die Kosten über die Nk abgerechnet?


Hört sich unlogisch an. Die Wartung wird eigenlich im Vorraus bezahlt. Als jetzt für das Jaht 2008.
Wir haben diese Reinigung kurz nach dem Eimzug zahlen müssen, und jetzt bei Auszug wieder???[/quote:169df]

Ist das nicht eine gute Argumentation gegenüber VM nicht für die Wartungskosten aufkommen zu müssen?

Jane D.

Der Wartungsdienst wird nicht bestellt, sondern kommt einmal im Jahr. Die haben einen Wartungsvertrag mit der Vermieterin. Nach der Wartung bekommen wir die Rechnung die wir direkt an die Firma zahlen müssen. Eventuell anfallende Reparaturkosten werden hingegen von der VM getragen.

Laut MV müßen wir Wartungsarbeiten im Jahr bis zu 75 € bezahlen.

Die wird sich da gar nicht auf irgendwelche Diskusionen einlassen. Das haben wir zu zahlen Fertig aus. <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Und wie ist das jetzt mit dem Sparbuch. Kann sie das ganz behalten, oder nur einen angemessenen Betrag??

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.