Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
unsere Wohnung hat einige erhebliche Mängel und ich würde mich über Feedback / Tips freuen. Folgende Mängel sind z.Z. vorhanden:

- Schimmel im Bad vorhanden
In der Dusche an der Decke befindet sich ein großer Schwarzschimmel-Fleck. Dieser ist dort schon einige Monate, da wir immer eine Freundin (Maler und Lackiererin) bitten wollten vorbeizuschauen und uns dies zu machen. Diese wohnt jedoch 200km südlich und leider klappte es nie. Der Schimmel ist dort nun schon ca. ein dreiviertel Jahr. Heute habe ich festgestellt (als ich duschen wollte), das Wasser durch die Wand (Decke) an der Tapete entlang lief und in die Dusche tropfte. Somit kommt der Mangel doch von außerhalb, oder? Also schlecht gedämmt, etc. . Denn an zu wenig lüften (stimmt auch gar nicht, es wird groß gelüftet nach d. Duschen, bis Spiegel und Kacheln trocken sind) kann es ja nicht liegen, dass aus der Decke Wasser kommt, oder? Wir haben den Mangel auch nicht angezeigt, da eine Freundin meiner Freundin eine dicke Klage am Hals hatte, (zwar gewonnen, aber Terror ohne Ende) wo ihr der Vermieter vorgeworfen hat, dass sie nicht ausreichend gelüftet habe. Und wie soll man das beweisen....

- Keine Heizung
Die Heizung funktioniert seit einem Jahr nicht. Im Winter haben wir mit einem Elektro-Heizgerät geheizt. Jedes Jahr nach dem Sommer springt die Therme nicht an. Ein Schornsteinfeger meinte mal, das Ding muss die Treppe herunter geflogen sein, so wie die verzogen ist. Nun war dieses Jahr wieder der Schornsteinfeger da. Er meinte so kann das nicht angehen, dass er sie nicht kontrollieren kann. Er wollte dem Vermieter auf den Zahn fühlen. Bis jetzt ist immer noch nichts passiert. Wir hatten mit dem Vermieter ausgemacht, dass wir uns drum kümmern (Handwerker besorgen). Nach dem der vierte Handwerker nicht aufgetaucht ist zum verabredeten Termin (schönes Hamburg... ), meinte er, dass er sich drum kümmert. Nix passiert bis heute...

- Flur ohne Licht
Seit geraumer Zeit funktioniert unser Licht auf unserer Etage nicht mehr. Für mich ist das in soweit schlimm, da ich nachtblind bin (recht hoch) und mehr am tasten bin als etwas zu sehen. Unsere Treppe ist sehr steil. Nach Bitten ob das mal repariert werden kann, ist nichts passiert...

- Hellhörige Wände ohne Ende
Wir haben eine 2 Zimmer Wohnung. Ein Zimmer recht groß (Wohnzimmer), und das andere recht klein (logischerweise Schlafzimmer). Die Mieter nebenan (durch die Wand) sind wortwörtlich zu hören (man versteht jedes Wort). Es hört sich an, als sei die Wand aus Pappe gebaut. Sonntags um 06h morgens wird Geschirr gespült, die Wasserrohre laufen am Bett (Kopf) entlang. Wir haben keine Möglichkeit das Bett anders hinzustellen. Auch spät abends wird immer noch Geschirr gespült, zudem wohnt nebenan ein kleines Kind. Vom Vermieter oben drüber erzähle ich jetzt mal nichts. Kurz zusammengefasst Musik und Fernseher extrem laut bis 23h und länger, Choleriker, Prügelknabe, wohnt mit 3 Personen in einer 38qm Wohnung. Extrem merkwürdige Zustände. Unter uns junger Mann, mit .. ich sag mal "häufigem Frauenbesuch". Die Wohnung ist der Horror. In Hamburg suchen wir seit 11 Monaten, nichts gefunden, da Studenten und Auszubildende nicht gern genommen werden.

Was ratet ihr mir??
Stichwörter: mängel + mitminderung + möglich + erhebliche

1 Kommentar zu „Erhebliche Mängel! Mitminderung möglich?”

Der_Mario Experte!

Hallo.

Schimmel:[/u:3f73d]
Umgehend dem Vermieter melden, ansonsten seid Ihr ggf. für Folgeschäden mit verantwortlich. Und einfach überstreichen bringt da nichts! Wenn das Wasser von außerhalb kommt, liegt es natürlich nicht am Lüften (was jeder Vermieter erstmal behaupten wird, umgekehrt behauptet natürlich jeder Mieter, dass es an Baumängeln liegt). Im Streitfall muss der Vermieter erstmal nachweisen, dass es nicht an Baumängeln liegt.
Meldet Ihr den Schaden nicht, seid Ihr für Folgeschäden mit haftbar!

Kaputte Heizung:[/u:3f73d]
Schreibt den Vermieter an und setzt ihm eine Frist (würde mal sagen, 2 Wochen sind angemessen) und lasst durchblicken, dass Ihr die Miete mindert, wenn nichts passiert. Kündigt außerdem Ersatzvornahme an (nach Ablauf der Frist selbst machen und Kosten, die Ihr selbst zu tregen habt, mit der Miete aufrechnen)

Flurlicht:[/u:3f73d]
Ebenfalls Frist setzen und Ersatzvornahme androhen.

Hellhörige Wände/Ruhestörung:[/u:3f73d]
Wenn Ihr schonmal beim Briefschreiben seid: Fordert Euren Vermieter auf, innerhalb einer angemessenen Frist die Störungen zu beseitigen. Praktisch wäre es, wenn Ihr ein Protokoll geführt hättet, in dem Ihr Zeit, Art, Dauer und Verursacher der Störungen (ggf. Zeugen) aufgeführt hättet, das Ihr zu Beweiszwecken mitschicken könntet. Habt Ihr keins, führt ab sofort ein Störungsprotokoll. Lasst auch hier durchblicken, dass Ihr die Miete ggf. mindert, wenn die Störungen andauern. Hilfreich wäre es sicher auch, bei Lärm außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten (nach 22 Uhr) mal die Polizei vorbei zu schicken.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.