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Renovierung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich habe da mal eine Frage. Ich habe vor ca einem 3/4 eine Wohnung als Nachmieter übernommen und blöderweise den Mietvertrag nicht so recht durchgelesen. Nun möchte ich aus der Wohnung ausziehen, sie ist mir ein wenig zu teuer und irgendwie war sie auch nur als "Durchgangslager" geplant. Nun hat mich der Hausmeister der Wohnung (ist eine Genossenschaftswohnung) drauf hingewiesen, dass ich die Wohnung leer, tapeziert und frisch gestrichen übergeben muß. Ich habe die Wohnung damals mit Einbauküche übernommen, das kann ich ja noch nachvollziehen. Den Schlafzimmerschrank (haben die Vormieter "fest angebaut", ist also fast schon eine Einheit mit der Wand eingegangen) könnte ich ja auch noch irgendwie wegbekommen. Muß ich jetzt allerdings das Laminat, den Teppich rausreißen? Frisch in weiß streichen? Und das schlimmste: die Vertäfelung im Wohnzimmer runter-"reißen", darunter Putz aufziehen? Die Vormieter haben dort 30 Jahre gewohnt, ansonsten ist die Wohnung ok.

Sind solche Klauseln in einem Mietvertrag überhaupt gültig? Ich habe blöderweise nicht darauf geachtet (wer liest sich schon Mietverträge durch?).

Sven
Stichwörter: renovierung

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