gefragt von administrator am 30.11.1999
Probleme mit Vermieter
Hallo,wir haben mit unserem Vermieter ein kleines Problem. Zur Sitation: Wir wohnen (zu Zweit) in einem 3 Parteien-Haus im Souterrain, im Erdgeschoss unser Vermieter und im 1. OG dessen Sohn. Wir wohnen hier jetzt fast 3,5 Jahre. In der gesamten Zeit hat sich unser Vermieter nie uns gegenüber negativ über das Mietverhältnis geäußert (außer 2x, weil die Miete da 5 Tage zu spät gezahlt wurde, da sich der Gehaltseingang etwas verzögert hat).
Nun haben wir von einer Nachbarin erfahren, dass unser Vermieter innerhalb der nächsten 10 Tage eine Wohnungsinspizierung durchführen will. Seiner Meinung nach lassen wir die Wohnung verwahrlosen, verschimmeln, da wir angeblich nicht genügend lüften und weil wir seiner Meinung nach die Fenster nicht oft genug putzen. Er hat angedroht (der Nachbarin und nicht uns gegenüber), dass er uns rausschmeisst, wenn die Wohnung nicht in einem Zustand ist, der ihm gefällt (aufgeräumt, geputzt etc.)
Es ist so, dass die Wohnung nicht immer in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand ist, dass schon mal Sachen länger herumliegen bevor sie weggeräumt werden etc. Geputzt wird aber regelmäßig (auch die Fenster). Es ist jedoch so, dass normalerweise die Rolläden ganztägig "auf Ritze" geschlossen sind, da wir hier meistens nur in Unterwäsche rumlaufen und keine Lust haben von unserem Vermieter bzw. dessen Gästen begafft zu werden (sein Garten grenzt direkt an unser Wohnzimmer/Küche/Schlafzimmer). Die halb geschlossenen Rolläden werden jetzt allerdings als mangelnde Lüftung etc. ausgelegt, obwohl wir sämtliche Fenster (außer im Winter) 24 h am Tag geöffnet haben.
Haben wir etwas zu befürchten, nur weil die Wohnung nicht immer wie geleckt aussieht, sondern auch schon mal Chaos herrscht oder weil wir die Fenster nach Meinung des Vermieters nicht oft genug putzen? Reicht es aus, dass der Vermieter die Wohnungsbegehung der Nachbarin gegenüber erwähnt (die uns dann unter der Hand informiert) oder muss er uns persönlich sprechen?
Wir würden nämlich ungern umziehen wollen.
Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Kalle
Antworten
antwort von Susanne am
Grundsätzlich muss der Vm eine Wohnungsbesichtigung beim Mieter ankündigen, i.d.R. mind. 24 h vorher, bei berufstätigen Mietern ein Woche vorher. Die Besuchszeit kann nicht einseitig vom VM festgelegt werden, sondern muss mit dem Mieter abgestimmt sein und zwar zu den gängigen Verkehrszeiten 9-13 Uhr und 15-18 Uhr.Eine Kündigung durch den VM mit der Begründung, die Wohnung sei nicht ausreichend geputzt, aufgeräumt oder gelüftet wäre nichtig, auch eine Abmahnung deswegen.
Probleme gäbe es lediglich, wenn bei Euch in der Wohnung Schimmel auftauchen würde. Eine Luftzirkulation kann bei geschlossenen Rolläden kaum stattfinden!
antwort von ksiemon am
Hallo Susanne,danke für die Antwort. Schimmelbildung gibts nicht. Luftzirkulation ist ausreichend.
Was mich/uns noch interessieren würde... Da dies unsere erste Inspizierung eines Vermieters ist, was darf er alles (nicht). Er hat z. B. "angedroht", zu kontrollieren, ob der Kühlschrank ausgewaschen ist, bzw. ob die Küchenschränke (wir benutzen eine Einbauküche, die dem Vermieter gehört) ordentlich und ausgewaschen sind.
Hat er das Recht, in Schränke zu schauen (egal ob Küche oder nicht), Schränke hervorzuziehen, Möbel zu verrücken um zu sehen, ob wir dahinter ordentlich geputzt haben etc.?
Oder darf er lediglich die Räume "oberflächlich" in Augenschein nehmen, ob ihm was auffällt?
Danke noch mal für Deine Hilfe.
Gruß
Kalle
