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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen das wie folgt aussieht:
Wir sind eine Familie mit 2 Erw. 1 Kind,1 Baby ,1 Hund + 1 Katze
Wohnen seit 2004 in einer Wohnung der (GWS) die aber Privat Vermietet ist.

Heute morgen klingelte es an unserer Tür und der Hausmeister meinte das wir den Hund bzw. die Tiere abschaffen müssen
weil es im Hausflur ( 8 Wohneinheiten ) nach Tieren Stinken würde und die (Mit)mieter dieses nicht dulden würden.
Außerdem würde deswegen öfter die Hauseingangstüre offen stehen und das wäre ein nicht akzeptabler Zustand.

Unsere Tiere Stinken aber nicht weil zu 85% ist der Kater draußen und der Hund kommt mehrmals Täglich raus so das er nicht in die wohnung macht.


Was soll/kann ich eurer Meinung nach machen weil mir angedroht worden ist den Hund bzw. die Tiere durch einen Tierschutz aus dem Haus Entfernen zu lassen.
Ist das alles so einfach machbar?
Müssen wir die tiere abschaffen wenn alle anderen Mieter was dagegen haben?

Danke für eure Hilfreichen Antworten!

Gruss Ulrich
Stichwörter: mietern + Ärger

8 Kommentare zu „Ärger mit Mieter/n”

Susanne Experte!

Wie lautet die Vereinbarung im Mietvertrag?

Black-Light

Wie lautet die Vereinbarung im Mietvertrag?[/quote:e66bc]

Es gibt keine Vereinbarung <!-- s :( --><!-- s :( -->

Tierhaltung wurde Mündlich erlaubt von meinem Vermieter.
Von der Wohnungsverwaltung gab es weder ein ja noch ein nein.

Susanne Experte!

Handelt es sich möglicherweise um eine WEG?

Wohnen seit 2004 in einer Wohnung der (GWS) die aber Privat Vermietet ist.[/quote:1f638]
Hä?

WEG würde heißen, die Wohnungen haben verschiedene Eigentümer (Eigentumswohnungen), die entweder vermietet sind oder von den Eigentümern selbst bewohnt werden.

Gibt es im Mietvertrag keine Klausel zur Tier oder Hundehaltung?

Kannst Du Dir die mündliche Zustimmung vom Vermieter auch schriftlich geben lassen?

Black-Light

Das sind hier Wohnblocks die der GWS gehören, in den einzelnen Blocks sind 8 Wohnung teils Vermietet von der GWS
teils aber auch Privat Vermietet.
Wir wohnen in einer Privat-Vermieteten Wohnung und haben mit der GWS eigentlich nix zu tun.
Also im Mietvertrag steht:

Haustierhaltung ist erlaubt sofern für die übrigen Bewohner/Mieter
keine Gefährdung oder Belästigung besteht.

Susanne Experte!

in den einzelnen Blocks sind 8 Wohnung teils Vermietet von der GWS
teils aber auch Privat Vermietet.[/quote:d2d4c]

Das hattest Du ja nun schon mal geschrieben, und ich konnte da nichts mit anfangen. Was heißt denn &quot;Privat Vermiet&quot;?

Da Du mit der GWS (eine Wohnungsgenossenschaft?) nichts zu tun hast, gehe ich mal davon aus, dass Dein Vermieter demnach ein privater Eigentümer ist? Oder was? Oder unterscheidest Du hier privat und gewerblich?

Aber auch egal. Mit der Vereinbarung im Mietvertrag steht wohl ganz deutlich, dass Du im Falle dass die Nachbarn sich beschweren, die Erlaubnis zurückgenommen wird.
Allerdings hat die Verwaltung gar nichts zu bestimmen! Und falls der VM sich meldet solltest Du ihm mitteilen, dass Du auf eine korrekte Beweisführung, dass es sich um Deine Tiere handelt, Wert legst.

Black-Light

Ja GWS -&gt; Wohnungsgeselschaft

Ja mein Vermieter ist eigentümer der Wohnung und nicht die GWS.

Angeblich hätten sich alle bewohner beschwert wegen dem Tiergeruch was ich mir aber nicht
vorstellen kann da eine Frau z.b. nur am WE da ist und die andere Frau über 80 Jahre alt ist und man die nie sieht.
Die Nachbarn gegenüber von uns hätten uns schon was gesagt wenn es wirklich so wäre.

Eine Mieterin allerdings hat es auf uns abgesehen und wir gehen davon aus das sie uns hier aus dem Block haben will.

Ein Beispiel :

Meine Tochter ist am 21.6.07 geboren worden und ich wollte bei der Geburt dabei sein, so bin ich
natürlich zu meiner Frau in KH gefahren und als ich wieder kam hing ein Zettel an meiner Türe wo drauf
stand das mein &quot; Köter&quot; die schnautze halten soll sonst würde man den tierschutz holen gehen.
Ein andermal hing wieder ein zettel an der türe wo uns unterstellt wird das wir den Flur Verdrecken würden mit
diesen Prospekten die hin und wieder kommen.
Das Letzte mal als der Vermieter da war wegen eines Mangels beschimpfte sie mich auf offener strasse und meinte
das wir eine &quot;Versaute&quot; wohnung hätten und doch mal Sauber machen sollten.
Gestern als ich mit dem Vermieter Telefoniert habe nannte dieser mich &quot; Schmarotzer&quot; weil wir leider von ALG 2 Leben müssen und die Miete nicht immer direkt zum ersten auf seinem Konto ist.

So langsam glauben wir das die 2 ( andere Mieterin und Vermieter ) uns raus haben wollen und
Versuchen das nun mit allen mitteln.

Wenn was kommen sollte vom Vermieter dann will ich natürlich aussagekräftige Beweise haben
das der Geruch alleine von meinen Tieren kommt.

Susanne Experte!

Naja, erste Mieterpflicht ist die regelmässige, pünktliche Überweisung der Miete. Dafür gibt es keinerlei Ausrede oder Entschuldigung. Wenn Du dadurch Deinen Vermieter verärgert hast wird dieser natürlich spitzfindig...

Black-Light

Naja, erste Mieterpflicht ist die regelmässige, pünktliche Überweisung der Miete. Dafür gibt es keinerlei Ausrede oder Entschuldigung. Wenn Du dadurch Deinen Vermieter verärgert hast wird dieser natürlich spitzfindig...[/quote:88391]

Sie wird Regelmässig überwiesen, noch am Gleichen Tag wenn das Geld von der Arge kommt <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
und das sogar online wo eine überweisung max. 2 tage dauert.
Was mich ja noch wundert ist das es so plötzlich ist obwohl wir schon 3 jahre hier wohnen und den hund schon seit anfang an hatten.
Vorher hat es niemanden gestört/aufgefallen nur jetzt auf einmal.

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