hat diese Frage am gestellt
Susanne
Die Vereinbarung ist, jedenfalls für den Vermieter, nichtig.
Im BGB sind die Kündigungsfristen und Kündigungsgründe für Vermieter festgehalten. Weiterhin heißt es: Eine zum Nachteil für den Mieter getroffene Vereinbarung ist unwirksam.
Das trifft bei Dir zu! Die Fristen der ordentlichen Kündigung für Vermieter sind:
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
Falls Du nicht ein möbiliertes Zimmer hast, was zur Wohnung des VM gehört, dann sind sie kürzer.
Ohne Grund kann der VM bei Dir gar nicht kündigen!
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.