gefragt von administrator am 30.11.1999
betriebskostenabrechnung und frist
hallowir haben gestern unsere betriebskostenabrechnung von 2004/2005 bzw 2005-2007 bekommen mit einer nachforderung von ca 3500euro.
die forderung ist ja laut meines wissens nicht mehr geltend zu machen,da die fristen alle abgelaufen sind.
nun steht in unserem vertrag das der abrechnungszeitraum mit rechnungserstellung der techem firma endet.
in unserem fall wäre das der 10.08.07.
diese klausel ist doch hoffentlich unwirksam???
desweiteren verlangt er für den schornsteinfeger 280euro im jahr?
wo kann ich mich informieren ob dieser betrag richtig ist bzw kann ich die rechnungen auch einfordern vom vermieter???
er hat uns geschrieben,wir können nur die rechnungen einsehen wenn wir bei ihm einen termin machen und persönlich erscheinen.
Antworten
antwort von Susanne am
Das mit dem Termin ist so richtig.Grundsätzlich hat der VM in einer Abrechnung, die über 12 Monate geht (nicht mehr), einen Abrechnungszeitraum festzulegen. I.d.R. ist das das Kalenderjahr.
Bei der Gesamthöhe der Forderungen solltest Du die Abrechnungen von einem Fachanwalt prüfen lassen, das lohnt sich nun wirklich.
antwort von kullerkeks am
also ist die betriebskostenabrechnung von 2004/2005 auf jeden fall hinfällig???
antwort von Susanne am
Es sei denn, der Vermieter kann beweisen, dass er die Fristversäumung nicht zu vertreten hat.
