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Susanne
Die bisherige Rechtssprechung sieht, dass durch Kabelfernsehen eine Modernisierung vorliegt, daher darf der Vermieter 11% der Kosten der Modernisierung auf den Mieter umlegen.
Die regelmässigen Kosten über die Betriebskosten abzurechnen wäre zwar eine einseitige Vertragsänderung, die in diesem Falle aber mit der Modernisierung einhergeht.
Der VM kann nicht nicht zwingen mit Dritten, z.B. der Kabelfirma, einen Vertrag zu schließen.
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