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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

und zwar habe ich folgendes Problem. Hatte gestern einen Brief von meiner Wohnungsbaugenossenschaft im Kasten. Die wollen bei mir im Haus/Wohnung(?) einen neuen Kabelanschluß installieren. Im Moment kann jeder Mieter einzeln einen Kabelanschluß "anmieten", durch die moderniserung soll aber angeblich dann auch Internet&Telefon über Kabel verfügbar sein und der Preis um die hälfe gesenkt werden. Das Problem ist nun das ich dazu verpflichtet werden soll den Kabelanschluß zu bezahlen. Da ich aber im Monat schätzungsweise 1 Std Fernseh schaue rechnet sich das für mich nicht wirklich. Frage muß ich das zahlen oder kann ich mich dagegen wehren? Die Kosten für die Modernisierung will die Genossenschaft übernehmen. Die kosten wollen sie über die Betriebskosten einziehen. Soweit ich mich entsinnen kann steht über kabelfernsehen nichts im Mietvertrag habe den aber leider zur zeit auf arbeit liegen....

Bin für jede Antwort dankbar, btw Suche brachte kein brauchbares Ergebnis.

|QC|

1 Kommentar zu „neuer Kabelanschluß - Zur Zahlung verpflichtet?”

Susanne Experte!

Die bisherige Rechtssprechung sieht, dass durch Kabelfernsehen eine Modernisierung vorliegt, daher darf der Vermieter 11% der Kosten der Modernisierung auf den Mieter umlegen.
Die regelmässigen Kosten über die Betriebskosten abzurechnen wäre zwar eine einseitige Vertragsänderung, die in diesem Falle aber mit der Modernisierung einhergeht.
Der VM kann nicht nicht zwingen mit Dritten, z.B. der Kabelfirma, einen Vertrag zu schließen.

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