gefragt von administrator am 30.11.1999

miete mündlich gesenkt!!

hallo

vor zwei jahren hat mein freund mit unserem Vermieter ausgemacht,das er 100euro weniger zahlt,sich aber dann um alle anfallenden reperaturen selbst kümmert.
heute haben wir die nebenkostenabrechnung bekommen,wo unserer vermieter schreibt er hätte eigenmächtig die nebenkosten von 115 euro auf 15 euro gesenkt,deshalb eine nachzahlung von 1900euro.
die nachzahlung ist nicht das problem ,die kann er nicht mehr geltend machen,da er die frist nicht eingehalten hat.
kann er aber jetzt im nachhinein noch probleme machen wegen der hundert euro oder gilt das als mündlicher vertrag?
wir haben jetzt beschlossen ab nächsten monat dann wieder die 100euro mehr zu bezahlen.
Stichwörter: gesenkt + miete + mündlich

Antworten

antwort von Der_Mario am
Das Problem bei mündlichen Vereinbarungen ist leider die Belegbarkeit. Gab es Zeugen?

antwort von kullerkeks am
nein da war niemand bei.
aber er hat ja in dem brief gestern behauptet das mein freund eigenmächtig die nebenkosten um 100 euro gesenkt hat.
da er die nebenkostenabrechnung eh nicht mehr geltend machen kann,müßte das ja erledigt sein.
er kann ja jetzt nicht mehr einfach behaupten wir hätte 100 euro zuwenig miete gezahlt,wenn er behauptet wir hätten schon 100 euro zuwenig nebenkosten bezahlt.
also ich hoffe das ist jetzt irgendwie verständlich.

also da er die 100 euro zuwenig auf die nebenkosten bezogen hat kann er diese ja jetzt nicht mehr in form von miete einfordern.
das wär ja dann irgendwie doppelt.

antwort von Susanne am
Grundsätzlich würde ich ihn erst einmal auf die mündliche Vereinbarung ansprechen.

antwort von kullerkeks am
so die sache wird was komplizierter.

also eine zeugin gab es.
die damalige freundin meines freundes,die auch tochter des vermieters ist.
aber das problem an der sache ist das der vermieter weder mit ja noch mit nein geantwortet hat.
ich vermute er hat es wegen seiner tochter dann einfach so laufen lassen.

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