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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mieter,

letzten Monat erhielt ich per Post das erste mal die Nebenkostenabrechnng für meine Mietwohnung in der ich schon seit Juni 2002 wohne. Sprich der Abrechnugnszeitraum bezieht sich vom Jahr 2002 bis 2006.
Soweit ich das im Internet schon durchstöbert habe, gilt eine Abrechnung doch nur für das Vorjahr. Ist dies denn korrekt ? Was muss ich denn jetzt tun in so einem Fall ? Die Summe beträgt ~700 Euro die ich jetzt nachzahlen soll.
Komischerweise fielen allein im Jahr 2006 ~330 Euro an zusätzlichen Kosten an die ich zu tragen hätte. In der Auflistung jedoch sind diese nur oberflächlich genannt (Hausmeister kosten, Reparaturarbeiten am Haus.....)

Komme mir jetzt etwas hilflos vor wie ich mir Verhalten muss und ob ich jetzt evtl. die Kostenabrechnung von letztem Jahr zahlen soll und die anderen nicht. Wie schon erwähnt kam das ganze als ein Stapel und auf dem letzten Blatt von schätzungsweise 20, steht eine Summe die ich innerhalb 7 Tage überweisen solle. Wobei das jetzt auch schon fast 2 Monate her ist....

Hat dahingehen jemand Erfahrungen ?

Danke und viele Grüße
B Burton
Stichwörter: juli + nebenkostenrechnung

1 Kommentar zu „Nebenkostenrechnung von 2002-2006 diesen Juli erhalten”

Der_Mario Experte!

Die Forderungen aus 2002 bis 2005 sind verjährt. Forderungen aus diesen Jahren kannst Du mit Hinweis auf die Verjährung verweigern.
Wenn die Kosten in 2006 um 330 € gestiegen sind, solltest Du vielleicht mal Einsicht in die Belege verlangen, darauf hast Du einen Anspruch.
"Reparaturarbeiten" sind Instandhaltung, und daher nicht umlagefähig.

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