gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsfrist beim Umzug im gleichen Haus
Hallo,ich möchte im gleichen Haus eine andere Wohnung beziehen und möchte wissen,
ob trotzdem eine Kündigungsfrist von drei Monaten besteht oder ob es Sonderregelungen gibt.
Ich freue mich auf eure Antwortwn.
MfG Anna
Antworten
antwort von Susanne am
Kommt darauf an, wie das mit dem Vermieter als Vertragspartner geregelt ist. Er könnte den MV für die andere Wohnung übernehmen und ggf. ändern.
Er könnte den alten MV auflösen und im Anschluß sofort einen neuen machen.
Er kann aber auch Kündigung des alten verlangen und nach Ablauf der Frist den neuen MV machen.
