gefragt von administrator am 30.11.1999
Untervermietung und Auslandssemester.
Hallo zusammen.Ich habe ein Problem bzgl. der Untervermietung meines WG Zimmers.
Kurz zu den Umständen:
Ich bin Student und wohnen zusammen mit drei anderen Mitbewohnern in einer Wohngemeinschaft. Jeder von uns hat einen separaten Mietvertrag, der jedoch im Laufe der Zeit mit unterschiedlichen Vermietern (Die Besitzverhältnisse habe sich im vergangenen Jahr zweimal geändert) abgeschlossen wurde.
Zwei Mieter der WG machen momentan ein Auslandssemester und haben daher ihr Zimmer jeweils einen guten Freund überlassen, da die finanzielle Belastung ansonsten nicht tragbar wäre.
Nun gab es ein Aufforderung der neunen Eigentümer (eine Immobilienfirma), dass Untervermietung grundsätzlich untersagt ist und das Untermietverhältnis zum Monatsende gekündigt werden muss sonst müssen die jeweiligen Mieter mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Wir waren von dieser Mitteilung natürlich außerordentlich überrascht und stehen nun von der Frage, was wir tun können. Gibt es einen Möglichkeit für uns, die Untervermietung aufrecht zu halten?
Wir freuen uns über Hilfe!
Antworten
antwort von Der_Mario am
Eine solche Kündigung wäre nichtig, weil ein generelles Verbot der Untervermietung unzulässig ist.War die Untervermietung vom vorherigen Vermieter gestattet worden?
antwort von Susanne am
Ein neuer Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen.Es wäre demnach von Vorteil, die Zustimmung zur Untervermietung von den Vorbesitzern schriftlich zu haben.
Aber selbst mündliche Zustimmung der Vorbesitzer kann der jetztige Eigentümer nicht einfach so zurückziehen.
Ein grundsätzliches Verbot würde einerseits eine einseitige Vertragsänderung sein, die so nicht möglich ist und ist ausserdem nach § 553 BGB gar nicht zulässig.
Da die Zustimmung allerdings durch die Vorbesitzer gegeben wurde liegt hier auch kein Grund für eine Kündigung wg. unerlaubter Untervermietung vor.
