hat diese Frage am gestellt
Susanne
Ein Fachanwalt hat mir bei einem ähnlichen Problem geraten, sich nicht mit dem Mieter auseinanderzusetzen, sondern den Vermieter auf Unterlassung zu verklagen. Ein Fachanwalt kriegt auch ganz schnell raus, wer Vermieter ist.
Der_Mario
Wenn Du ein Lärmprotokoll (mit Zeitpunkt, Dauer, Art und Umfang der Störung und ggf. Zeugen, wenn vorhanden) führst, kannst Du Deinen Vermieter unter Androhung einer Mietminderung zur Beseitigung der Störung (Frist setzen!) auffordern.
Tut sich nichts, minderst Du die Miete. Welche Höhe angemessen ist, dazu solltest Du einen Fachanwalt oder wenigstens den Mieterverein befragen.
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