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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wir haben am 3.11.2003 einen unbefristeten Mietvertrag mit Beginn 1.12.2003 abgeschlossen. Es wurde aber eine besondere Vereinbarung getroffen> Staffelmietvertrag mit Ausschluss der beidseitigen Kuendigung fuer 4 Jahre nach Abschluss. Jetzt wollen wir aber ein Haus bauen und unsere Nachbarn haben den gleichen Mietvertrag. Unsere Nachbarn fragten bei Abschluss des Vertrages wie es aussehen wuerde, da sie ein Grundstueck besitzen und vor den 4 jahren Kuendigungsfrist bauen wollen.Die Hausverwalterin sagte, dass sie ganz normal kuendigen koennen *3 Monate. Das ist leider nicht schriftl. geregelt worden und wir denken, dass wir nun alle nicht aus den Vertraegen rauskommen. PS. die hausverwalterin ist ein Drachen, d.h. sie ist nicht gerade nett. ich habe schon einige Urteile gelesen und wie es aussieht kommen wir da nicht vor 4 Jahren raus. WER Kennt diese gleiche Situation? wir bitten um dringende HILFE, was man machen kann. DANKE
Stichwörter: hilfe + staffelmietvertrag + wollen + bauen + haus

2 Kommentare zu „wollen Haus bauen, haben aber einen Staffelmietvertrag HILFE”

Gast Experte!

pacta sunt servanda!

Du kannst (bzw. konntest auch schon bei Vertragsschluss) lesen!

Ich sehe keinen Grund, dich aus dem Mietvertrag rauszulassen. Die Klausel, in den ersten vier Jahren nicht ordentlich kündigen zu können hat eine berechtigten Grund des Vermieters. Er möchte sein Eigentum vor Mietnomaden schützen, d. h. nicht alle paar Monate neuen Mietern sein Eigentum überlassen. Bekanntlich behandeln Menschen die Mietsache anders, wenn sie sowieso bald wieder wegziehen. Jeder Ein- und Auszug belastet zusätzlich.

Du kannst allenfalls einen Aufhebungsvertrag aushandeln [/b:6e65e]oder um eine Vertragsänderung bitten[/b:6e65e]. Wahrscheinlich funktioniert das aber nur mit einer gehörigen Abfindung.

Gast Experte!

pacta sunt servanda!

Du kannst (bzw. konntest auch schon bei Vertragsschluss) lesen!

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Ich sehe keinen Grund, dich aus dem Mietvertrag rauszulassen. Die Klausel, in den ersten vier Jahren nicht ordentlich kündigen zu können hat eine berechtigten Grund des Vermieters. Er möchte sein Eigentum vor Mietnomaden schützen, d. h. nicht alle paar Monate neuen Mietern sein Eigentum überlassen. Bekanntlich behandeln Menschen die Mietsache anders, wenn sie sowieso bald wieder wegziehen. Jeder Ein- und Auszug belastet zusätzlich.

Du kannst allenfalls einen Aufhebungsvertrag aushandeln [/b:89b46]oder um eine Vertragsänderung bitten[/b:89b46]. Wahrscheinlich funktioniert das aber nur mit einer gehörigen Abfindung.[/quote:89b46]

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