gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietnebenkostenabrechnung nicht erstellt-keine NK zahlen mög

Hallo!

Wenn der Vermieter die Mietnebenkosten nicht bis spätestens ein Jahr Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter einreicht, kann dieser dann die Mietnebenkostenzahlung vollkommen einstellen oder muss er wenigstens den Abschlag zahlen?

Weiß da jemand Bescheid?
Danke für die Hilfe!
:roll:

Antworten

antwort von Susanne am
Der Mieter darf durchaus die Vorauszahlungen einstellen als Druckmittel zur Erstellung einer Abrechnung.
Den Mieter sollte man aber darauf aufmerksam machen, dass sich dadurch auch bei der nächsten Abrechnung eine wesentlich höhere Nachzahlung ergeben wird.

antwort von Glueckskeks am
Nun, aber wenn der Vermieter sie dann erstellt (später als ein Jahr), kann er die Nebenkosten des letzten Jahres nicht mehr einfordern oder? (Verjährung)

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