gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachmieter

Hallo........

ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen........

Ich habe eine neue Wohnung ab dem 01.09.2007, meine aktuelle Wohnung, habe ich heute gekündigt, fristgerecht zum 31.10.2007........

Meine Frage:

Darf ich die Wohnung inserieren.......oder Nachmieter vorschlagen........?

Habe heute dort gefragt, die meinen die Kündigung übergeben Sie Ihre Maklerfirma, die auch den selben Nachnahmen trägt, bestimmt Familienunternehmen.......da ich von denen die Bestätigung bekomme und Sie inserieren um Ihre Courtage zu kassieren........nur was ist wenn Sie sich bist ende Oktober damit zeit lassen, da Sie eh Ihre Miete bekommen.........? Muss der Nachmieter denn die Courtage zahlen, auch wenn ich Ihm besorge..........?

Viele Grüße
Stichwörter: nachmieter

Antworten

antwort von Susanne am
Du bist nicht für Nachmietergestellung verantwortlich. Selbstverständlich hast Du Deine Miete bis Ende der Kündigungsfrist zu zahlen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Nachmieter zu nehmen, nur damit Du früher aus dem Vertrag kommst.

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