gefragt von administrator am 30.11.1999

Frage zu Sat-Schüssel bzw. DVB-T

Hallo Allerseits,

ich kann mir gut vorstellen, dass dieses Thema schon sehr oft diskutiert wurde. Allerdings wollte ich nochmal speziell nachfragen:

Wir ziehen demnächst um und in unserer neuen Wohnung ist weder ein Kabelanschluss und eine Sat-Anlage vorhanden. Also müssten wir auf DVB-T umsteigen.
Dies fände ich aber nicht so gut, weil ich sehr gerne die Bundesliga über Arena/Premiere schauen möchte. Daher frag ich mich: Kann der Vermieter mir verbieten eine Schüssel auf dem Balkon aufzustellen (natürlich nicht an die Fassade bohren, sondern stellen) und das auch möglichst unauffällig. Könnte der Vermieter sagen:" Sie können doch über DVB-T TV schauen. Das muss reichen." ?

mfg
Jacob
Stichwörter: bzw + dvbt + frage + satschüssel

Antworten

antwort von Susanne am
Nach den neuesten Urteilen zu Folge kann der VM Dir eine Sat-Anlage, wie von Dir beschrieben auf dem Balkon ohne Montage, nicht verbieten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Welche Rechte bei Lärm- bzw. Geruchsbelästigung?
Wohnungsmängel Was ist ein Mangel bzw. Fehler der Mietsache?
Frage wegen qm..........und was zur Wohnung gehört?
Modernisierung und Gas-Etagenheizung bzw. Zentralheizung
Parkplatz bzw. Stellplatz