hat diese Frage am gestellt
Der_Mario
Natürlich ist auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag gültig! Du bist also zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.
derbösemann
Kann der Vermieter also die Miete auch rückwirkend einklagen,oder???
Der_Mario
Ja.
Und Du solltest Deine Rückstände möglichst bald begleichen...
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