gefragt von administrator am 30.11.1999

dringend soll in zehn tagen ausziehn-hilffffffffffe

dachgeschosswohnung,mein exfreunf hat gegen einverständnis des vermieters mietminderung gemacht hate auch gründe u so, miete auch dann immerüberwiesen-auch zu spät.hat sich nicht damit auseinandergesetzt etc. egal. er hat jetzt n schreiben bekommen das er innerhalb von zehn tagen ausziehn muss-das geht doch garnicht. gibt wohl so ne klausel im mietvertrag. aber das geht doch nicht oder?????????? bitte ist ganz wichtig muss er nicht wenigstens bis monatsende zeit kriegen????????bitte bin verzweifelt.

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antwort von Susanne am
Nein, die fristlose heisst nicht umsonst so!

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