Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Frage zur Kündigungsfrist!?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hab auch gleich eine sehjr wichtige Frage.

Und zwar möchte meine Freundin aus Ihrer Wohnung ausziehen, wir haben den Brief am 01.06.2007 weggeschickt mit der Bitte zur schnellstmöglichen Kündigung.

Jetzt kam ein Brief zurück das Sie zum 30.09.2007 gekündigt ist.Das ist doch aber nicht korrekt so oder?

Ich habe in verschieden Gesetzen usw gesehen das man bis zum 3 Tag des Monats kündigen kann und dann zum übernächsten Monat raus kann.

In unserem Fall wäre es ja der 30.08.2007 oder liege ich da falsch.Wir haben den Brief per Einschreiben rausgeschickt am 01.06.2007 das war ein Freitag und der Brief müsste dann am 04.06.2007 dort angekommen sein.
Normalerweise müsste die Kündigung doch fristgerecht sein oder?

In Ihrem Vertrag steht übrigens nichts zur Kündigungsfrist.

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?!?

Ich denke das wir im Recht sind oder?


Gruß Bender
Stichwörter: kündigungsfrist + frage

11 Kommentare zu „Frage zur Kündigungsfrist!?”

 Susanne Experte!

Ja, die Kündigung muss allerdings auch wirklich spätestens am 04.06. (weil der Samstag kein Werktag ist) dort angekommen sein, das war der 3. Werktag im Juni.
Der Mieter ist hier in der Beweispflicht.

 bender.86

Hallo,


ich habe den Brief per Einschreiben am 01.06.2007 und habe die Quittung von der Post.Da werde ich wohl mal hingehen müssen und Fragen wann der Brief zugestellt wurde.

Jetzt hat die Vermietung bereits einen Brief zurückgesandt mit der Kündigung zum 30.09.2007.Allerdings steht in dem Brief....ich zitiere....
" Ihrer Kündigung vom 01.06.2007"....!


Wenn jetzt rauskommen sollte das der Brief am 04.06.2007 dort angekommen ist.

Wie sollen wir uns denn dann Verhalten?

Für ein paar Tipps wäre ich echt dankbar!

Gruß

 Rano Experte!

Die Post bietet im I-Net die Möglichkeit, den Zustellstatus und letzendlich das Zustelldatum[/b:e1a66] nachzuverfolgen!
Ich kann aber nicht sagen, ob die einen Monat alten Daten noch abrufbar sind. Einen Versuch wäre es aber wert!

Gruß
Ralph

 Rano Experte!

Ja, die Kündigung muss allerdings auch wirklich spätestens am 04.06. (weil der Samstag kein Werktag ist) ....[/quote:18732]


Hi Susanne!

BGH 27.4.2005 AZ VIII ZR 206/04
Er IST ein Werktag!

Gruß
Ralph

 Susanne Experte!

Hab gerade mal nachgelesen.

OK. war mir neu, muss der Vm aber auch kennen, oder?

 bender.86

Heisst das wenn der Brief Montag angekommen ist....daas es dann zu spät wäre...oder heisst es das ich im Recht bin?

Normalerweise zählt bei sowas doch der Poststempel oder?


Gruß

 Susanne Experte!

Der dritte Werktag im Juni war Montag der 4. Juni.

Du hast was von Einschreiben geschrieben- ich hoffe mal Einwurfeinschreiben!?

 Duke1101

Also, wenn man da auf Nummer sicher gehen will, dann sollte man sowas immer per Einschreiben/Rückschein machen! Denn da ist das Empfangsdatum quittiert und man hat schriftlich was in der Hand...

Soweit ich weiß, ist hier wirklich das Empfangsdatum und nicht der Poststempel entscheidend (verbessert mich, wenn ich mich irre...)![/color:292bb]

 bender.86

Es war ein Einschreiben...ich habe ne Qittung bekommen...der Vermieter hat ein Postfach was ja täglich geleert werden muss.

Sollte er das in dieser Zeit nicht gemacht haben...hätte ich ja Pech gehabt!

das kann ja nicht richtig sein.

Oder?

Gruß

 Duke1101

Hi-

ja- für ein einfaches Einschreiben bekommst Du die Quittung von der Post. Bei Einschreiben Rückschein MUSS der Empfänger eine Postkarte unterschreiben, auf der der Empfang mit Datum dokumentiert ist- und die Dir dann per Post wieder zugestellt wird.

Kann Dir leider im konkreten Fall nicht sagen, wie das ist. Kann Dir nur raten, künftig Schriftverkehr bei so wichtigen Sachen eben nicht nur als Einschreiben, sondern als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken- dann hast Du auf jeden Fall was in der Hand, weil Du auch siehst, wer das Schreiben in Empfang genommen hat![/color:63590]

 Susanne Experte!

Für Kündigungen auf gar keinen Fall Einschreiben mit Rückschein. (das ist aber allgemein bekannt!!!) Wir der Empfänger nicht angetroffen, liegt das Teil auf der Post und wird vielleicht gar nicht abgeholt.

Entweder Einwurfeinschreiben oder Bote, der den Inhalt kennt.[/color:41ff3]

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net