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Susanne
Ja, die Kündigung muss allerdings auch wirklich spätestens am 04.06. (weil der Samstag kein Werktag ist) dort angekommen sein, das war der 3. Werktag im Juni.
Der Mieter ist hier in der Beweispflicht.
bender.86
Hallo,
ich habe den Brief per Einschreiben am 01.06.2007 und habe die Quittung von der Post.Da werde ich wohl mal hingehen müssen und Fragen wann der Brief zugestellt wurde.
Jetzt hat die Vermietung bereits einen Brief zurückgesandt mit der Kündigung zum 30.09.2007.Allerdings steht in dem Brief....ich zitiere....
" Ihrer Kündigung vom 01.06.2007"....!
Wenn jetzt rauskommen sollte das der Brief am 04.06.2007 dort angekommen ist.
Wie sollen wir uns denn dann Verhalten?
Für ein paar Tipps wäre ich echt dankbar!
Gruß
Rano
Die Post bietet im I-Net die Möglichkeit, den Zustellstatus und letzendlich das Zustelldatum[/b:e1a66] nachzuverfolgen!
Ich kann aber nicht sagen, ob die einen Monat alten Daten noch abrufbar sind. Einen Versuch wäre es aber wert!
Gruß
Ralph
Rano
Ja, die Kündigung muss allerdings auch wirklich spätestens am 04.06. (weil der Samstag kein Werktag ist) ....[/quote:18732]
Hi Susanne!
BGH 27.4.2005 AZ VIII ZR 206/04
Er IST ein Werktag!
Gruß
Ralph
Susanne
Hab gerade mal nachgelesen.
OK. war mir neu, muss der Vm aber auch kennen, oder?
bender.86
Heisst das wenn der Brief Montag angekommen ist....daas es dann zu spät wäre...oder heisst es das ich im Recht bin?
Normalerweise zählt bei sowas doch der Poststempel oder?
Gruß
Susanne
Der dritte Werktag im Juni war Montag der 4. Juni.
Du hast was von Einschreiben geschrieben- ich hoffe mal Einwurfeinschreiben!?
Duke1101
Also, wenn man da auf Nummer sicher gehen will, dann sollte man sowas immer per Einschreiben/Rückschein machen! Denn da ist das Empfangsdatum quittiert und man hat schriftlich was in der Hand...
Soweit ich weiß, ist hier wirklich das Empfangsdatum und nicht der Poststempel entscheidend (verbessert mich, wenn ich mich irre...)![/color:292bb]
bender.86
Es war ein Einschreiben...ich habe ne Qittung bekommen...der Vermieter hat ein Postfach was ja täglich geleert werden muss.
Sollte er das in dieser Zeit nicht gemacht haben...hätte ich ja Pech gehabt!
das kann ja nicht richtig sein.
Oder?
Gruß
Duke1101
Hi-
ja- für ein einfaches Einschreiben bekommst Du die Quittung von der Post. Bei Einschreiben Rückschein MUSS der Empfänger eine Postkarte unterschreiben, auf der der Empfang mit Datum dokumentiert ist- und die Dir dann per Post wieder zugestellt wird.
Kann Dir leider im konkreten Fall nicht sagen, wie das ist. Kann Dir nur raten, künftig Schriftverkehr bei so wichtigen Sachen eben nicht nur als Einschreiben, sondern als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken- dann hast Du auf jeden Fall was in der Hand, weil Du auch siehst, wer das Schreiben in Empfang genommen hat![/color:63590]
Susanne
Für Kündigungen auf gar keinen Fall Einschreiben mit Rückschein. (das ist aber allgemein bekannt!!!) Wir der Empfänger nicht angetroffen, liegt das Teil auf der Post und wird vielleicht gar nicht abgeholt.
Entweder Einwurfeinschreiben oder Bote, der den Inhalt kennt.[/color:41ff3]
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