gefragt von administrator am 30.11.1999

Forderungen nach Kautionsrückzahlung

Hallo,

kann der Vermieter auch nach der Kautionsrückzahlung noch Forderungen stellen? Oder bildet die Rückzahlung der Kaution sozusagen ein Schlusspunkt?

Die Rückzahlung wurde im übrigen nur abzüglich angeblicher Mietrückstände geleistet.

Etwa drei Monate danach kam eine weitere Forderung des Vermieters, die sich aus der Nebenkostenabrechnung ergibt. Dabei ist es allerdings so, dass er sich zuerst zu seinen Ungunsten verrechnet hat und dies jetzt korrigieren möchte. Ist das zulässig, oder ist es sein Problem wenn er erst zu wenig fordert?

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Kautionseinbehalt für noch nicht feststehende Forderungen?
Kautionsrückzahlung: Vermieter stellt sich tot
Ende Mietverhältnis 31.10.04 - Wann Kautionsrückzahlung?
Dreist: 8 Monate nach Auszug noch Forderungen
Kautionsrückzahlung durch Vermieter