gefragt von administrator am 30.11.1999
Mieminderung bei Feuchtigkeit
Hallo!Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern, wenn die Luftfeuchtigkeit im Raum über 60% liegt und es sich Schimmel an Fenstern und Wände gebildet hat?
Kann ich die Miete auch Rückwirkend mindern?
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
1. Rückwirkend ist es nicht möglich.2. Mietminderung nur bei ordentölicher Ermahnung des VM zulässig.
3. Je nach ausswirkung der Feuchtigkeit ca 20 bis 80 % der Nettomiete. Sind mehrere Räume nicht nutzbar. dann 80%
antwort von Oliver Curd am
Hallo,warum herrscht denn eine so große Raumfeuchte vor???!?!?
Normal sind so um die 40%.
mfg o.c
antwort von administrator am
[quote="janinez":b5319]Hallo!Um wieviel Prozent kann ich die Miete mindern, wenn die Luftfeuchtigkeit im Raum über 60% liegt und es sich Schimmel an Fenstern und Wände gebildet hat?
Kann ich die Miete auch Rückwirkend mindern?[/quote:b5319]
antwort von administrator am
Haben Sie denn auch immer gut geheizt und gelüftet?Ansonsten könnten es schon Baumängel sein.
antwort von Oliver Curd am
Hallo,Raumfeuchte über 50% da liegt kein Mangel in der Bausubstanz vor, sondern in der Wohnung ist es zu feucht ganz einfach und das liegt am Wohnverhalten des Mieters.
Schimmel kann sich übrigens auch an Innenwänden bilden, wenn zu hohe Raumtemperatur und Feuchte vorhanden ist.
o.c
