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Der_Mario
Hallo.
Was ist denn an Eurer Adresse so geheim? Natürlich seid Ihr nicht verpflichtet, ihm die Adresse zu geben, aber solange es keine halbwegs plausiblen Gründe gibt, sie ihm nicht zu geben, halte ich das für etwas kindisch.
Abgesehen davon: nach Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter 1 Jahr [/b:c349f] Zeit für die Abrechnung.
Wie begründet er denn seine Weigerung, die Wohnung mit Euch zu begehen? Auch das klingt für mich etwas kindisch. Und warum lässt man sich auf so was ein?
Ob Eure Vereinbarung bzgl. Der Kaution überhaupt zulässig war, kann ich jetzt auf die Schnelle nicht beurteilen, ich habe da aber so meine Zweifel. Da der Vermieter sich aber nicht an die Bedingung gehalten hat, ist diese Vereinbarung ohnehin hinfällig.
Allerdings hat er doch durch diese Vereinbarung Eure Anschrift, oder nicht? Ich versteh das nicht so ganz.
Die Kaution wird üblicherweise für offene Nebenkosten, unterlassene Renovierungsarbeiten usw. verwendet. Allerdings dürfen nur tatsächlich berechtigte Forderungen aufgerechnet werden.
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