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Problem mit Ex-Vermieter.

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo Zusammen,

unser Ex-Vermieter sendet uns keine Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2006 zu. Er hat zwar nicht unsere aktuelle Adresse kann uns aber mit Hilfe des laufenden Nachsendeantrags und telefonisch erreichen. Bei einen letzten Telefonat hat er gesagt, dass er sich weigert uns die Kaution und die Nebenkostenabrechnung zuzusenden solange er nicht unsere aktuelle Adresse bekommt. Bin ich eigentlich verpflichtet Ihn diese zu geben und muss uns der Ex-Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht bis zum 31.05. zusenden?

Ein weiteres Problem ist die Kaution. Unser Ex-Vermieter hatte sich geweigert mit uns eine Begehung der Wohnung durchzuführen um die Renovierungsarbeiten, welche wir evt. noch durchführen müssten, zu besprechen. Stattdessen ist er während unserer Abwesenheit alleine durch die Wohnung gegangen und hat uns gesagt dass er sie so nicht übernimmt. Wir haben uns dann geeinigt, dass er die Hälfte der Kaution behalten kann. Damit war er einverstanden. Wir haben Ihn das dann schriftlich gegeben und die Bedingung hinzugefügt, dass er dafür im Gegenzug die andere Hälfte sofort auszahlen muss. Seitdem hat er sich nicht mehr gemeldet und die Kaution kam auch nicht. Wir halten deshalb unsere Vereinbarung für nichtig. Bevor wir jetzt zum Anwalt gehen würde ich gerne wissen wir ihr das seht?

Vielen Dank
Paul
Stichwörter: problem + exvermieter

1 Kommentar zu „Problem mit Ex-Vermieter.”

 Der_Mario Experte!

Hallo.

Was ist denn an Eurer Adresse so geheim? Natürlich seid Ihr nicht verpflichtet, ihm die Adresse zu geben, aber solange es keine halbwegs plausiblen Gründe gibt, sie ihm nicht zu geben, halte ich das für etwas kindisch.

Abgesehen davon: nach Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter 1 Jahr [/b:c349f] Zeit für die Abrechnung.

Wie begründet er denn seine Weigerung, die Wohnung mit Euch zu begehen? Auch das klingt für mich etwas kindisch. Und warum lässt man sich auf so was ein?

Ob Eure Vereinbarung bzgl. Der Kaution überhaupt zulässig war, kann ich jetzt auf die Schnelle nicht beurteilen, ich habe da aber so meine Zweifel. Da der Vermieter sich aber nicht an die Bedingung gehalten hat, ist diese Vereinbarung ohnehin hinfällig.
Allerdings hat er doch durch diese Vereinbarung Eure Anschrift, oder nicht? Ich versteh das nicht so ganz.
Die Kaution wird üblicherweise für offene Nebenkosten, unterlassene Renovierungsarbeiten usw. verwendet. Allerdings dürfen nur tatsächlich berechtigte Forderungen aufgerechnet werden.

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