gefragt von administrator am 30.11.1999
Umlage Betriebskosten Wasser
Ich wohne in einem Haus indem nur noch eine Wohnung vermietet ist.Eine Wohnung steht leer und wird es auch bleiben.
Muß ich die Grundgebühr des Wasserzählers und die Gebühr Niederschlag
(berechnet auf die Grundstücksfläche) alleine tragen oder muß der Vermieter anteilig auf die leerstehende Wohnung an Hand der Quadratmeter Kosten übernehmen?
Antworten
antwort von Oliver Curd am
Vermieter muss Anteilig übernehmen
