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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
moin
bei mir steht eine mieterhöhung zum juli an wegen mietspiegel und so.. das übliche eben. ich wurde natürlich ordnungsgemäß ende april drüber informiert und drum gebeten schriftlich zuzustimmen bis ende juni.
bis jetzt habe ich noch nicht zugestimmt (vergessen, nicht absichtlich) und erneut eine aufforderung erhalten zuzustimmen, aonsten würden sie mich innerhalb 3 moanten per klage dazu zwingen.
aus persönlichen gründen (nicht wegen der mieterhöhung oder der wohnung selbst) erwäge ich möglichst schnell hier auszuziehen. in meinem mietvertrag ist eine dreimonatige kündigungsfrist vorgesehen.
jetzt meine frage: kann ich wegen der mieterhöhung zum ende des monats kündigen ohne diese frist?
danke schonmal
cu alex
Stichwörter: mieterhöhung + kündigung

2 Kommentare zu „Kündigung nach Mieterhöhung”

Der_Mario Experte!

Nein, Du kannst nur unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen.

abschaum

schade <!-- s :( --><!-- s :( -->
aber trotzdem danke...

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