gefragt von administrator am 30.11.1999

Änderung des Mietvertrages

Hallo,

ich habe folgendes Problem: vor ein paar Jahren habe ich mit einer Freundin zusammen eine Wohnung angemietet. Wir sind beide Hauptmieterinnen, haben aber den Status "Wohngemeinschaft" nicht explizit in den Mietvertrag mit aufgenommen. Sie möchte nun ausziehen, ich würde aber gerne die Wohnung behalten. Nun meine Fragen:

Habe ich dem Vermieter gegenüber das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen oder eine andere Person als zweiten Hauptmieter in den Mietvertrag mit aufzunehmen, oder müssen wir im Zweifelsfall beide raus?

Und ist es zumutbar, dass die Vermieter nur für die Änderung des Mietvertrages erneut einen Makler einschalten und wir wieder Courtage zahlen müssen?

Vielen Dank für die Hilfe!
Stichwörter: mietvertrages + Änderung

Antworten

antwort von Der_Mario am
Vermieter anrufen, Sachlage schildern, Termin vereinbaren, Vertrag ändern, fertig.
Ein Makler ist da völlig überflüssig.

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