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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier. Hoffe hier kann mir jemand helfen. Und zwar geht es um folgendes. Ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2006 bekommen und soll verdammt viel nachzahlen obwohl ich monatlich auch schon mehr zahlen muss. In der Abrechnung ist der Posten Direktkosten mit 211€ angegeben. 2004 gabs den auch schon mal mit einem minimal Betrag wo ich mich nicht weiter beschwert habe weil es wirklich nur 3€ waren. 2005 war dieser Posten nicht aufgeführt und für letztes Jahr die 211€. Ich habe den Vermieter schon angeschrieben für eine genaue Auflistung worum es sich bei Direktkosten handelt, da ich ehrlich gesagt noch nichts darüber gehört habe. Jedenfalls habe ich auch von Ihm keine genaue Angabe bekommen und noch ein Schreiben geschickt. Nun ist der gute Mann im Urlaub und ich soll bis zum 9.6.07 den Betrag überweisen. Ich möchte jetzt gerne folgendes wissen: Kann ich einfach die Summe abziehen und die Differenz überweisen? Die anderen Posten sind in Ordnung. Und dann möchte ich gerne wissen ob hier mir jemand was über Direktkosten sagen kann.

Freue mich über jede Antwort.

LG

ms.bisley

3 Kommentare zu „Frage zur Nebenkostenabrechnung/Direktkosten”

Der_Mario Experte!

"Direktkosten" kann alles mögliche sein, ob das zulässige oder unzulässige Kosten sind, kann man aufgrund dieser Bezeichnung nicht beurteilen.
Überweise den Betrag für die unstrittigen Posten und warte mit dem Rest ab, bis Dein Vermieter Dir mitgeteilt hat, um welche Kosten es sich handelt.

ms.bisley

angeblich handelt es sich über den allgemeinstromzähler den wir genutzt haben sollen. Das stimmt aber nicht, nur wie sollen wir das beweisen?

LG

ms.bisley

Der_Mario Experte!

Der Vermieter muss belegen, dass die Kosten umgelegt werden dürfen.
Schriftlich Widerspruch einlegen und Belegeinsicht fordern.

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