gefragt von administrator am 30.11.1999
Anspruch auf Kochnische in kleiner Wohnung
Hallo,ich bin gerade dabei, in eine kleine 1-Zimmer-Wohnung mit Dusche/WC umzuziehen. Die Wohnung hat 28 m². Es war eine Kochnische & Kühlschrank vorhanden, da diese allerdings überaltert waren, wurden sie entfernt.
Jetzt meine Frage: Besteht ein Anspruch, dass der Vermieter bei so kleinen Wohnungen eine Kochgelegenheit und Kühlschrank bereitstellen muss oder muss dafür ich sorgen ? Problem ist, dass man diese Küchenzeile ja bei einem Auszug niemals mitnehmen kann.
Vielen Dank.
Gruß
Ralf
Antworten
antwort von Der_Mario am
Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, hast Du einen Anspruch darauf, sonst leider nicht.
