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Ablösezahlung = Pflicht?

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo!
Nachdem mein erster Text irgendwo im Nirvana verschwunden ist, versuche ich es einfach noch mal: <!-- s:wink: --><!-- s:wink: -->
Also...
Ich habe ein wunderschönes Mietobjekt gefunden, das allerdings einen Mangel aufweist: Der &quot;Nochmieter&quot; möchte eine Ablösezahlung (oder so) in Höhe von 4500,- € von mir! Wofür?
1. Küche (Schätzung der Nachbarn: ca. 15-20 Jahre alt, hässlich wie die Nacht, noch vom Vor-Vormieter)
2. Terrassenüberdachung (Marke &quot;Eigenbau&quot;, auch mind. 10 Jahre alt, noch vom Vor-Vormieter)
3. Aufsitzrasenmäher (älteres Modell, noch vom Vor-Vormieter)
4. Sat.-Schüssel
5. Reparatur des kleinen Kachelofens
Wenn das alles nicht so alt wäre, könnte ich vielleicht noch sagen &quot;Okay&quot;... aber so!? Ich will das alles nicht, muss ich es trotzdem übernehmen?
Würde lieber für das Geld eine ordentliche Küche einbauen (wenigstens die Anzahlung! <!-- s:wink: --><!-- s:wink: --> ). Muss ich für Dinge zahlen, die ich nicht will? Hilfe! <!-- s:? --><!-- s:? -->
&quot;Danke&quot; im Voraus
Sonja
Stichwörter: ablösezahlung + pflicht

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