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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Vielleicht könnt Ihr uns ja helfen... Wir sind gerade auf Wohnungssuche und haben eigentlich auch ein Objekt gefunden, allerdings verlangt der Vormieter eine "Ablösezahlung" (oder so ähnlich) von 4500,-. In diesem Betrag sind enthalten: Sat.-Schüssel, Aufsitzrasenmäher, die Renovierung des Kaminofens, die Einbauküche und die Terrassenüberdachung.
Hört sich ja erstmal gut an, aber man muss die Gegenstände sehen! Von den Nachbarn wissen wir, dass die Küche schon sehr alt ist (wir schätzen auf 15-20 Jahre), ebenso die Terrassenüberdachung (Marke "Eigenbau", mind. 10 Jahre, wahrscheinlich noch viel älter). Die Küche ist wirklich der Schandfleck des Hauses, sodass wir gern eine neue einbauen würden, aber wir können kaum die olle "kaufen" und dann noch eine neue Küche finanzieren! Müssen wir diese Dinge ablösen, oder können wir auch sagen, dass wir das alles gar nicht wollen? Wäre schade, wenn das alles an dieser Sache scheitern würde...
Lieben Dank
Sonja

0 Kommentare zu „Ablösezahlung-Pflicht für Nachmieter??”

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