gefragt von administrator am 30.11.1999

Schräger Fußboden

hallo, ich bin neu ihr und benötige hilfe bzw. einen tipp.
ich wohne seit sechs jahren in einer sanierten neubauwohnung. im schlafzimmer ist der fußboden schräg gefälle ca. 5%. kann ich mietminderung gelten machen, auch rückwirkend?muß der vermieter den mangel beheben?
Bin für jede hilfe dankbar!
mit freundlchen grüssen
der bilanzenkoch
Stichwörter: fußboden + schräger

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