gefragt von administrator am 30.11.1999
1. Kündigung
Hallo zusammen,ich wohne seit 1.10.2006 in einer 4er WG. Leider muss sich die WG aufgrund unzureichender Studienleistungen einiger Mitbewohner auflösen. Ich habe selbst noch nie einen Mietvertrag gekündigt und weiß nicht wirklich, auf was man da alles achten muss, deswegen wollte ich mir hier ein paar Tipps holen um nichts falsch zu machen.
Vielen Dank schon im voraus,
Grieslsmane
Antworten
antwort von Susanne am
Bist Du Hauptmieter und hast mit den anderen Untermietverträge?Du brauchst einen guten Grund, um diese Mietverträge zu kündigen, hauptsächlich sind das fehlende Mietzahlungen, ansonsten siehts schlecht aus, da kannst Du gar nichts auflösen.
antwort von Der_Mario am
Leider sind Deine Angaben nicht vollständig, deshalb kann man hier nur Vermutungen anstellen.Wenn Du Hauptmieter bist und die anderen Untermietverträge mit Dir abgeschlossen haben, enden die Untermietverträge auch dann, wenn Du selbst Dein Mietverhältnis kündigst und ausziehst.
antwort von Susanne am
Hallo Mario,wo hast Du denn die Weisheit her???
Die Untermietverträge müssen natürlich gekündigt werden- und auch hier wieder bei berechtigtem Interesse.
antwort von Der_Mario am
Hi Susanne,ich habe mich da sehr missverständlich ausgedrückt, sorry.
In § 546 Abs 2 BGB heißt es:
[quote:3004f]Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.[/quote:3004f]
Das heißt: Endet das Mietverhältnis des Hauptmieters, [i:3004f]kann [/i:3004f]der Vermieter dadurch verlangen, dass auch die Untermietverträge enden.
antwort von Grieslsmane am
Hallo zusammen,ich schildere die Situation mal genauer:
Ich habe zusammen mit den anderen 3 Mietern den Mietvertrag unterschrieben. Wir wollen alle aus der Wohnung raus. Es ist ein ganz normaler Mietvertrag, nicht zeitbeschränkt und wir wollen bis zum 1.9.2007 kündigen.
mfG
Grieslsmane
antwort von Der_Mario am
Dann ist das ja kein Problem.§ 568 Abs. 1 BGB schreibt lediglich die Schriftform vor, über den Inhalt gibt es keine gesetzlich geregelten Vorschriften.
Da Ihr alle gemeinsam den Vertrag unterschrieben habt, könnt Ihr auch nur gemeinsam kündigen. Also: Unterschrift von allen drunter.
Wie Du ja weißt, habt Ihr eine 3-monatige Kündigungsfrist, also rechtzeitig abschicken!
