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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal!

Ich hab folgendes Problem.
In meinem Mietvertrag steht "Das der Vermiter oder ein von ihm Beauftragter die Mietsache aus wichtigen Grund und Rechtzeitiger Ankündigund betreten darf, um unter anderem ihren Zustand zu überpfüfen oder die Ablesung von Messgeräten oder Reperatur -bzw. Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen."

Nur kommt es mir so vor, als wenn er bei abwesendheit einfach in unsere Wohnung geht. Es ist immer mal wieder die Türe abgeschlossen , obwohl wir sicher waren das wir nicht abgeschlossen habe. Bestes Beispiel war unser Luftentfeuchter, der auf magische Weise selbst entleert wurde. Es gab mal ein kleines schimel Problem nach dem renovieren. Da ging der Vermieter natürlich Richtig los, als wir ihm erzählt haben, das eine Ecke das schimmeln anfängt. Seine ersten Worte waren natürlich das nicht Richtig gelüftet wird ect. Er hat einen sachverständigen geholt. War aber nicht unser verschulden, sonst hätten wir den auch noch Zahlen müssen...

Kann ich da einfach den Zylinder in der Eingangstüre wechseln, ohne das der Vermieter mir was tun kann, bzw. bin ich da Rechtlich abgesichert? Es steht ja im Mietvertrag das er Zugang nach Ankündigung hat. Es ist ja im eigentlichen Sinne Hausfreidensbruch wenn er ohne unseren Wissens in die Wohnung geht. Oder lieg ich da Falsch?

mfg
Markus
Stichwörter: haustüre + wechseln + zylinder

1 Kommentar zu „Zylinder in der Haustüre wechseln...”

Susanne Experte!

Der Vermieter darf mit Einwilligung des Mieters einen Schlüssel einbehalten.
Diese Einwilligung kann der Mieter jederzeit zurückziehen, damit kann diese Vereinbarung kein Teil des Mietvertrags sein.
Der Mieter darf jederzeit das Schloss seiner Wohnungsabschlusstür austauschen!
Betritt der VM die Wohnung ohne Einwilligung des Mieters, so ist das Hausfriedensbruch. Hausfriedensbruch ist eine Straftat- kann der Mieter das beweisen, so ist Strafanzeige bei der Polizei zu stellen-erlaubt auch gleichzeitig die fristlose Kündigung.

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