gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenverteilung Mitmieter

Hallo ich suche Hilfe zu folgendem Problem!
Wir (Meine Freundin und ich) leben zusammen im OG eines Mietshauses. Unter uns wohnt eine 4-köpfige Familie (Eltern + 2 Kinder), wobei das zweite Kind nur am Wochenende zu Hause ist.
Da in dem Haus keine getrennten Zähler installiert sind haben wir uns folgendermaßen auf die Nebenkostenverteilung geeinigt. Heizöl wir 1 Drittel, die 2 Drittel; Strom,Wasser,Abwasser Hälfte-hälfte.
Nun haben wir uns aber überlegt, dass das wir ja weniger Strom als die verbauchen, da die für 4 Personen Wäsche waschen, PC`s benutzen etc.
Nun haben wir unseren Mietmietern angeboten, dass wir auch Strom,Wasser und Abwasser 1 Drittel zahlen und die 2.
Unser Mitmieter sagte darauf, dass wäre kein Problem, dafür müssten wir aber die Hälfte des Heizöls zahlen. Er begründet dass damit, dass er hauptsächlich mit seinem Holzofenheizen würde.
Wie ist die Rechtslage hierbei? Kann ich die Heizkosten nicht nach Wohnfläche verteilen und die wasser+stromkosten nach personenanzahl?

Antworten

antwort von Susanne am
Die Nebenkostenverteilung bestimmt der Vermieter !
Wer ist Vermieter?
Grundsätzlich wird nach BGB auf qm/Wohnfläche umgelegt, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die Bestellung von Öl ist auch grundsätzlich Vermietersache!!!
Für den Strom [b:3c075]muss[/b:3c075] der VM separate Zähler einbauen lassen!

Weiterhin muss der VM die Heizkosten nach Heizkostenverordnung abrechnen. Das bedeutet, die Heizungen müssen mit Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet werden, dann werden die Grundkosten der Heizung 30%-50% nach qm Wohnfläche umgelegt und 50%-70% nach Verbrauch abgerechnet.

antwort von Der_Mario am
Für die anteilige Aufteilung der Nebenkosten ist allein der Vermieter zuständig, die Mieter können das nicht selbständig untereinander regeln!
Wenn die Mietparteien sich einig sind und z.B. eine andere Aufteilung für gerechter halten, ist es das sinnvollste, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und ihm die veränderte Aufteilung vorzuschlagen.

Stimmt der Vermieter zu, wäre dann ggf. sogar eine Änderung der Mietverträge erforderlich, oder zumindest der Abschluss einer entsprechenden schriftlichen Zusatzvereinbarung.

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