hat diese Frage am gestellt
Der_Mario
unser Wohnhaus soll angeblich(!) dieses Jahr noch abgerissen werden(Sanierungsgebiet) und die Mietparteien in -von der Lage und Ausstattung her- minderwertigere Wohnungen verwiesen werden.[/quote:7d000]
Sind das nur Gerüchte, oder ist da wirklich was dran?
Durch die Änderung/Löschung des Mietkontos und die verspätete Mitteilung seitens der Verwaltung wurden die Mieter -unwissentlich- in Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten gesetzt und erhielten deshalb die fristlose Kündigung.
Die Mieter zahlten daraufhin unverzüglich alle ausstehenden Mieten.
Frage: Ist diese fristlose Kündigung nun vom Tisch oder kann da noch was nachkommen?[/quote:7d000]
Das verstehe ich jetzt nicht. Was hat das mit der Frage oben zu tun?
Wenn den Mietern die Änderung nicht mitgeteilt wurde, ist der angebliche Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten ein Verschulden der Hausverwaltung, und nicht der Mieter.
Es ist zwar richtig, dass bei einem Zahlungsverzug von 2 Monatsmieten eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf, aber dieses Vorgehen klingt für mich eher nach Absicht und Schikane. Lasst Euch da besser von einem Fachanwalt oder wenigstens dem Mieterschutzbund beraten.
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