gefragt von administrator am 30.11.1999
100%iger Erhöhung der Hausmeisterkosten ohne Ankündigung
Hallo,
in der vergangenen Woche haben wir von unserem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für unsere Wohnung in einem 4-Parteien-Haus für das Jahr 2006 erhalten. Diese haben sind wir nun durchgegangen, um eine Erklärung für die gewünschte Nachzahlung in Höhe von über 200 € zu erhalten.
Wir verglichen also mit dem Vorjahr.
Auf Grund der Mehrwertsteuererhöhung sowie den allg. Kostenerhöhungen von Eon etc haben wir mit einer Nachzahlung von um die 100 € gerechnet, die sich auch bestätigt haben und die auch in Ordnung sind.
Im Vergleich zum Vorjahr (2005) mussten wir feststellen, dass sich Gebühren für den Hausmeister um 100 % und die Lohnnebenkosten um 70 % erhöht haben. In der Kopie der Abrechnung, die der Vermieter uns von der Immobilienverwaltung zur Verfügung gestellt hat, steht folgendes:
"Nach Genehmigung der Hausgeldabrechnung durch die Eigentümerversammlung werden Ihnen (also dem Vermieter) die Guthaben erstattet".
Im Mietvertrag steht folgendes: "Bei einer nach Vertragsabschluss eintretenden Erhöhung oder Neueinführung der unter ... aufgeführten Betriebskosten ist der Vermieter berechtigt, die erhöhrten Kosten durch einseitige, schriftliche Erklärung, in der der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird, neben der Miete un den etwa vereinbarten Betriebskosten anteilig zu erheben. "
Folgendes: Wir haben hier noch nie einen Hausmeister gesehen. Ein Bewohner dieses Hauses mäht ab und an mal den Rasen oder wischt, wenn er Lust hat mal den Hausflur. Mehr passiert da aber nicht. Das ganze ist total unregelmäßig, und wenn er es macht auch noch unordentlich. Im Mietvertrag steht gar nichts von einem Hausmeister, lediglich eine Auflistung von möglichen Nebenkosten. Der Vermieter hat ne geschleifte Klammer daneben gemacht und "anteilige Kosten" dazu geschrieben. In dieser Auflistung ist Hauswart auch mit aufgeführt. Aber wie gesagt, wir haben in den 2,5 Jahren die wir hier wohnen noch nie einen gesehen...
Was sollen wir tun? Vielen, vielen Dank für die Auskunft!
Antworten
antwort von Der_Mario am
Wenn im Mietvertrag Posten für die Nebenkosten genannt sind (also kein Verweis auf ein Gesetz), dann ist diese Auflistung abschließend, das heißt, dass keine sonstigen Kosten abgerechnet werden dürfen!
antwort von Meganemanie am
und was heißt das jetzt genau?
antwort von Der_Mario am
Wenn im Mietvertrag eine Regelung über Betriebskosten getroffen wurde, muss dort genau aufgeführt sein, welche Posten abgerechnet werden dürfen. Allerdings dürfen nur solche Posten abgerechnet werden, die nach § 2 der Betriebskostenverordnung ([url:41ff1]http://bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html[/url:41ff1]) zulässig sind.Alles, was nicht genannt ist, darf nicht als Neben- oder Betriebskosten abgerechnet werden.
Wenn also im Mietvertrag unter Nebenkosten der Punkt "Hauswart" aufgeführt ist, dürfen natürlich auch Kosten für einen Hausmeister abgerechnet werden. Allerdings dürfen keine Fantasiebeträge abgerechnet werden, sondern es müssen belegbare Kosten sein. Wenn Du also Zweifel an der Höhe der Beträge hast, hast Du das Recht auf Belegeinsicht bei deinem Vermieter.
Wenn ich Deine Frage richtig verstehe, geht es wohl auch darum, dass ein neuer Hausmeister beauftragt wurde.
Es gibt für den Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das bedeutet, dass Preise verglichen werden müssen! Ob das hier geschehen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.
