Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

die Hausverwaltung hat uns in der letzten Woche die Nebenkostenabrechnungen für das "letzte Jahr" zukommen lassen.

Der Abrechnungszeitraum ist mit "01.01.-31.12.2006" angegeben, die Zählerstände, die als Grundlage für die Abrechnung von Wasser und Gas dienen sind vom 12.02.2007. D.h. die Nebenkostenvorauszahlung ist für 365 Tage geleistet , die Gas- und Wasserkosten aber für 404 Tage abgerechnet worden.

Dazu kommt, dass es zum Jahreswechsel keine Zählerstandablesung gab und somit auch nicht festgestellt wurde, wer in diesem Jahr, in dem Wasser und Gas mit 19% MwSt. belastet werden den relativ höheren Verbrauch hatte.

Kann ich nun diese Missstände bei der Hausverwaltung anbringen? Und was passiert, wenn ich mich auf den Standpunkt stellte, ich hätte in den ersten eineinhalb Monaten fast kein Gas und Wasser verbraucht? Wie sieht die rechtliche Situation hier aus?

Danke für eure Hilfe!

Gruß
Andreas

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechung und MwSt-Erhöhung”

Susanne Experte!

Eine Abrechnung über mehr als 12 Monate ist nicht möglich!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.