Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Stromklau!

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo ihr Lieben,


ich bin letztens aus meiner Wohnung ausgezogen, und als ich alles draußen hatte, und die Wohnung verlassen habe, habe ich alle Sicherungen rausgedreht bis die Übernahme erfolgen sollte.

Am Tag darauf meldete sich aber mein ehemaliger Nachbar von dort und teilte mir mit, das er kein Strom mehr habe.

Ich also hin, und siehe da. Seine Sicherung war in meinem Stromkasten in der Wohnung.
Ein hurtiges Flitzen zu meinem Stromzähler, nachdem ich diese Sicherung wieder reingemacht hatte, zeigte mir an das wieder Strom lief.

Der Nachbar zeigte sich darüber sehr verwundert.
Zwar wusste er das die Wohnung mal ein Teil der von mir angemieteten war, die dann baulich getrennt wurden, aber habe der Vermieter einen eigenen Stromzähler bei ihm eingebaut.
Diesen Stromzähler hat der Vermieter alle 3 Monate abgelesen und nach dessem Verbrauch den Strom mit dem Nachbarn abgerechnet.

Dies teilte ich umgehend dem Vermieter mit, das der wehement abstritt das der Strom von meinem Nachbarn auf meinen Zähler laufen würde.

Also habe ich den Zähler fotografiert, und die Sicherung für den Nachbarn über Nacht drinnen gelassen.
Bei meiner Rückkehr am nächsten Tag zeigte mir der Zähler eine Differenz von 5 KW/h zum Vorabend an.

Wieder konfrontierte ich den Vermieter mit diesem Umstand, und zeigte ihm sogar den sich drehenden Zähler... was er aber mit Krieschstrom oder bei mir noch aktiven Stromabnehmern begründete. Doch nichts war der Fall.
Kurz danach verschwindete der Vermieter kurz, und zu meiner Verwunderung stand der Zähler dann auf einmal still, um dann zu behaupten der hätte sich nie gedreht.

Ich war außer mir.
Das Energieunternehmen sagte mir das sie da auch nichts machen könnten, rieten mir aber alle Sicherungen in meiner Wohnung rauszudrehen wenn ich diesen Verdacht hege.

Gesagt, getan. Die Sicherung die wohl offensichtlich zum Nachbarn gehörte habe ich rausgemacht, und fuhr wieder.

Noch am selben Abend rief mich ein anderer Nachbar an, und sagte mir das mein Vermieter, der die Wohnung zu dem Zeitpunkt noch nicht abgenommen hatte, obwohl der Kündigungstermin schon verstrichen war, versuchen würde in die Wohnung einzubrechen.

Also fuhr ich umgehend hin, und konnte nur noch feststellen das der Nachbar wieder Strom hatte, aber die Sicherung in meiner Wohnung tatsächlich immer noch draußen war.
Der Vermieter bestätigte mir sogar das er den Elektriker kommen lassen musste, weil er nicht in meine Wohnung kam, um Strom für den Nachbarn zu bekommen.

Seit dem Zeitpunkt hat sich der Stromzähler nicht mehr bewegt, ich gehe also davon aus das der Elektriker den Strom irgendwie umgeleitet hat, das er nicht mehr über meine Wohnung, die Sicherung, und meinen Zähler ging.


Kommen wir nun zur Frage.
Da ich davon ausgehen muss das dieser Stromklau schon seit meinem Einzug dort praktiziert wurde würde ich gerne rechtliche Schritte einleiten.
Was kann ich tun?
Stichwörter: stromklau

1 Kommentar zu „Stromklau!”

 Immobilienwirt Experte!

Hallo, Stromklau ist heute kein Kavaliersdelikt mehr. Grundsätzlich hat der Vermieter die Pflicht die Elt-Anlage prüfen zu lassen. An deiner Stelle würde ich den Vermieter schriftlich davon in Kenntnis setzen und zugleich den "Stromklau" den Stromanbeiter, mit dem du einen Vertrag hast, melden. (Stromanbieter zu Normalverbrauch eines Stromzählers befragen!!)

5 Kwh sind im Jahr angemessen für den anleigenden Schwachstrom am Zähler, ab nicht an einem Tag. Rechnet man das hoch, hättest du schon 1.825 Kwh (x 365) in einem Jahr ohne ein Gerät betrieben zu haben.

Ich würde auch auf diese Weise gegenüber dem Vermeiter argumentieren und mir vorbehalten Schadensersatz geltend zu machen. Der Stromversorger kann an dieser Stelle nur helfen beistehen, da es kein direkter Stromklau ist, sondern nur an der Eltinstallation des Hauses somit des Eigentümmers liegt.

Bevor du aber tätig wirst nochmal prüfen ob kein Ablesefehler oder ähnliches vorliegt. Notfalls bei deinem bisherigen nachbarn klingeln, damit er dich an den Zähler lässt, da ich davon ausgehe, dass du die Schlüssel zum haus nicht mehr hast bzw. bekommst.

Rechtliche Grundsätze leiten sich in diesem Fall nur aus dem vertraggemässen Zustand der Wohnung sowie der Instandhaltungspflicht ab.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net