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Wohnungsübergabeprotokoll

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

am 30.04.2007 haben wir den Übergabetermin unserer Mietwohnung mit dem Vermieter, weil wir ausziehen.

Da der Vermieter immer sehr korrekt vorgeht gehe ich davon aus, dass er ein Übergabeprotokoll anfertigen wird. Dies ist in der Vergangenheit bei unseren Mitbewohnern im Haus nämlich auch immer so passiert.

Zu meiner Frage:
Habe ich einen Anspruch, einen Durchschrift des Übergabeprotokolls an Ort und Stelle zu erhalten oder darf der Vermieter mir auch erst später eine Kopie zusenden? Muss das Übergabeprotokoll auch von uns unterschieben werden - wie ist da die Rechtslage?

Ich danke bereits an dieser Stelle für Eure Tipps.

Kansas

1 Kommentar zu „Wohnungsübergabeprotokoll”

 Susanne Experte!

Grundsätzlich unterschreiben beide Parteien das Protokoll zur Kenntnisnahme. Aber Achtung: gern wird geschrieben, dass Vereinbarungen im Protokoll gültig sind oder dass das Protokoll Teil des Mietvertrags ist.
Damit wird eigentlich der Name Protokoll hinfällig und es mutiert zum Nebenvertrag.
Wenn der VM also Vereinbarungen in ein Protokoll schreibt, denen Du nicht zustimmst, brauchst Du nicht zu unterschreiben.
Schön mit der Kamera alles fotografieren, damit man nachher keine Überraschung erlebt.
Eigentlich gehören in ein Protokoll: alle Zählerstände, der tatsächliche Zustand und fertig, alles andere sind Nebenabreden und verlangen einen Vertrag (z.B. der Mieter verpflichtet sich, bis zum (Datum) die Dübellöcher zu verschließen)
Achso: Da Sauberkeit ein sehr subjektiver Empfinden ist: Schmutz ist kein Mangel oder eine Schönheitsreparatur und muss nicht nachgebessert werden. Der VM kann demnach auch nicht verlangen, dass der Mieter die Fenster nochmal putzt oder das Bad etc.

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