gefragt von administrator am 30.11.1999
Haus soll verkauft werden, Makler macht falsche Aussagen
Hallo,wir wohnen in einem gemieteten Haus. Das möchte der Eigentümer gerne verkaufen. Der dazu beauftragte Makler schreibt in seiner Anzeige im Internet, dass das Objekt bezugsfrei wird und den Interessenten erzählt er, dass wir bereits gekündigt haben.
Nun kommen die Interessenten unter diesen Vorraussetzungen zur Besichtigung.
Wir haben nicht gekündigt und wollen auch nicht ausziehen.
Was kann man gegen diesen Makler unternehmen?
Wieviele Besichtigungen muss man über sich ergehen lassen?
Stimmt es, dass ein neuer Besitzer erst kündigen kann, wenn er im Grundbuch steht?
Antworten
antwort von Susanne am
Ja, der Käufer kann erst kündigen, wenn er im Grundbuch steht. Unter den von Dir genannten Umständen kann sogar ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Bei Besichtigungen darfst Du durchaus sagen, dass Du nicht vorhast, auszuziehen !!!
antwort von Der_Mario am
[quote="Susanne":0e898]Unter den von Dir genannten Umständen kann sogar ein Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.Bei Besichtigungen darfst Du durchaus sagen, dass Du nicht vorhast, auszuziehen !!![/quote:0e898]
Stimmt, sowas nennt man "arglistige Täuschung".
