gefragt von administrator am 30.11.1999

Besenrein BE Mietverhältnis - Farbige Wände

Hallo Community,

sicherlich wurde das Thema besenrein schon ausreichend behandelt. Habe trotzdem noch eine Frage.

Wir haben vor 5 Jahren eine Mietwohnung bezogen. Netterweise hat uns der Vermieter die Wände nach unseren Wünschen farbig gestrichen (wir hatten damals 150 DM dafür zugezahlt).

Nun werden wir bald ausziehen. In meinem MV steht Übergabe besenrein. Es gibt im MV keinen Absatz über SChönheitsreparaturen.

Also müsste ich laut MV nur grob reinigen. Soweit ok. Was ist aber mit den farbigen Wänden ? Muß ich die WOhnung weiß streichen ? Dann wäre es ja aber doch die komplette Renovierung.

Ich habe mit meinem Vermieter n och nicht drüber gesprochen, wollte aber vorbereitet sein.

Danke für Eure Hilfe !
Stichwörter: be + besenrein + farbige + mietverhältnis + wände

Antworten

antwort von Rano am
Wenn es wirklich keinerlei Regelungen zu den Schönheitsreps gibt,
kannst Du die Wohnung so wie sie ist verlassen, da in diesem Falle der VM sie übernimmt.

Gruß
Ralph

antwort von bart77 am
Das wäre natürlich klasse für uns.

Danke für Deine Antwort !

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