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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forummitglieder,

Folgende Situation:
Mieter A hat seinen Mietvertrag gekündigt und will ausziehen. Die Wände in seiner Wohnung hat er farblich gestrichen. Der eine Raum z.B. ist dunkelbraun. Ist dieser Mieter nun verpflichtet, vor der Wohnungsübergabe die gesamte Wohnung zu weißen?

Der Mietvertrag sieht in diesm Fall folgendermaßen aus:

§ 18 Beendigung des Mietverhältnisses[/b:1daa3]

1. Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Die Verpflichtugen nach §8 des Vertrages bleiben unberührt.

§ 8 Schönheitsreparaturen:[/b:1daa3]
1. Der Mieter übernimmt die Schönheitsrep. währen der Mietdauer auf eigene Kosten. Zu den Schönheitsrep. gehören Anstrich der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht[/b:1daa3], das Reinigen von Parkett und Teppichböden, Innenanstrich von Türen und Fenstern, Anstrich von Heizkörpern und Heizrohren, das beseitigen kleiner Putz und Holzschäden.[/quote:1daa3]

Ist der Mieter in diesm Fall nun verpflichtet die Wände zu weißen oder nicht?
Was hat es mit dem Satz "Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht" auf sich?
Stichwörter: geweißt + wohnung + auszug

1 Kommentar zu „Muss die Wohnung beim Auszug immer geweißt werden?”

Rano Experte!

Dunkelbraun ist nun keine akzeptable Farbgebung!

Standard ist weiss, dezente Abtönungen sind auch i.O..

In den Zitaten aus dem MV auch keinen Anlaß, die Schönheitsrep.-Klausel zu kippen.

Gruß
Ralph

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