gefragt von administrator am 30.11.1999

Zugang der Kündigung an Vermieter

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten:

Ich habe meine Wohnung frist gemäß gekündigt, habe aber keinerlei Bestätigung auf meine Kündigung von seitens des Vermieters erhalten.
Jeglicher Versuch mit dem Vermieter in Kontakt zu treten ist gescheitert.
Ich vermute dieser befindet sich für einige Wochen im Urlaub.

Frage: Ist meine Kündigung trotzdem wirksam, sie liegt fristgerecht in seinem Briefkasten und wartet auf Abholung.

Danke, Grüße Friedl
Stichwörter: kündigung + vermieter + zugang

Antworten

antwort von Susanne am
Ja, ist ordnungsgemäss zugestellt.
Hast Du sie persönlich eingeschmissen? Wenn ja, hoffentlich mit Zeugen.
Ansonsten gilt der Poststempel.
Eine Bestätigung für eine Kündigung gibt es nicht bzw. ist gesetzlich nicht erforderlich. Eine Kündigung ist lediglich "empfangsbedürftig".

antwort von friedl am
Hi Susanne,

habe die Kündigung persönlich in den Briefkasten geworfen, Poststempel gibt es somit nicht. Im schlimmsten Fall, kann ich dafür auch noch einen Zeugen benennen.

Jetzt gilt es mal abzuwarten, bis eine Reaktion seitens des Vermieters erfolgt.

Thanks a lot.....schöne Ostern...Beste Grüße F.

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